Die spezialisierte „TRuP“-Streife gegen Tuner, Raser und Poser hat am Wochenende erneut hart durchgegriffen. Bei Kontrollen in Hanau, Ronneburg und Offenbach wurden mehrere Fahrer wegen teils gravierender Verstöße erwischt – darunter ein Wiederholungstäter, der sein bereits einmal stillgelegtes Tuning-Fahrzeug erneut illegal auf die Straße gebracht hatte.
Die Beamten des Sachgebiets „Tuner, Raser und Poser“ (TRuP) waren am Sonntag und Montag gezielt im Einsatz, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und auf Beschwerden aus der Bevölkerung zu reagieren. Die Einsätze zeigen, wie vielfältig die Problematik ist: von Rotlichtverstößen über überhöhte Geschwindigkeit und Lärmbelästigung bis hin zum Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss.
Hochzeitskorso ignoriert rote Ampel
Bereits am Sonntagnachmittag gegen 14.50 Uhr fiel der Streife in Hanau auf der Eugen-Kaiser-Straße ein türkischer Hochzeitskorso auf. Mit dem Videonachfahrsystem dokumentierten die Beamten, wie ein VW Polo die Ampel bei Rotlichtdauer von unter einer Sekunde überfuhr. Der unmittelbar folgende Audi A6 passierte die Ampel sogar bei bereits mehr als einer Sekunde Rot.
Die 50 und 30 Jahre alten Fahrer wurden kontrolliert. Den Polo-Fahrer erwartet ein Bußgeld von 90 Euro, gegen den Audi-Fahrer wurde ein Bußgeld von 200 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot eingeleitet.
Lautstarker Beetle und rasender BMW
Gegen 17 Uhr in Ronneburg nahmen sich die Beamten einen VW Beetle vor, der bereits mehrfach Gegenstand von Bürgerbeschwerden wegen extremer Lautstärke und auffälliger Fahrweise gewesen war. Der 18-jährige Fahrer und Halter gab einen Defekt am Flexrohr der Abgasanlage an – dieser wurde vor Ort bestätigt. Zusätzlich stellten die Polizisten weitere technische Mängel fest. Die Kennzeichen wurden sichergestellt, das Fahrzeug durfte nicht weiterfahren und wurde in einer Garage abgestellt. Den jungen Mann erwartet ein Bußgeld von mindestens 100 Euro wegen der vorangegangenen Lärmverstöße.
Nur wenig später, gegen 20 Uhr auf der Bundesstraße 448 in Richtung Tannmühlkreisel, erwischte die Streife einen BMW M4 Competition mit 205 km/h – deutlich über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Der 24-jährige Fahrer muss mit einem Bußgeld von mindestens 600 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem zweimonatigen Fahrverbot rechnen.
Keine Fahrerlaubnis, Cannabis und offene Haftbefehle
Gegen 20.30 Uhr beobachteten die Beamten im Bereich Kinzigbogen in Hanau einen Ford Focus, der auf einem Parkplatz mit hoher Geschwindigkeit Runden drehte, stark beschleunigte und die Reifen quietschen ließ. Dabei kam es beinahe zu einer Kollision mit einem geparkten Auto. Der Vorfall wurde per Video festgehalten.
Bei der Kontrolle des 29-jährigen Fahrers stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und unter dem Einfluss von Cannabis stand. Zudem lagen gegen ihn Vollstreckungshaftbefehle sowie offene Forderungen verschiedener Staatsanwaltschaften in Höhe von über 2.100 Euro vor, die er nach einer Blutentnahme beglich. Der Fahrzeugschlüssel war ihm von einem Bekannten überlassen worden – gegen diesen wird nun wegen des Verdachts des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
Ein weiteres Gruppenmitglied (25) wurde beobachtet, wie es an ein geparktes Fahrzeug urinierte. Der gesamten sechsköpfigen Personengruppe wurde ein Platzverweis für den Bereich Kinzigbogen erteilt. Weitere Ordnungswidrigkeiten und Fahrzeugmängel werden gesondert geahndet.
„Alter Bekannter“ erneut erwischt
Am Montag setzten die Beamten ihre Kontrollen in Offenbach fort. In der Mühlheimer Straße fiel ihnen ein Opel Astra OPC durch ein extrem lautes Abgasgeräusch auf. Bei der Überprüfung stellte sich heraus: Es handelte sich um einen „alten Bekannten“. Das Fahrzeug war nahezu auf den Tag genau ein Jahr zuvor bereits wegen zahlreicher illegaler Umbauten sichergestellt und einem Gutachter vorgeführt worden. Damals war die Betriebserlaubnis erloschen.
Nun waren sämtliche damals beanstandeten Teile erneut verbaut worden – teilweise sogar noch weitere unzulässige Veränderungen. Eine Standgeräuschmessung ergab 96 Dezibel (erlaubt sind 84 dB). Zum Vergleich: Bei der ersten Sicherstellung im Vorjahr waren bereits 95 dB gemessen worden. Der Halter machte widersprüchliche Angaben zur Wiederinbetriebnahme. Das Fahrzeug wurde erneut sichergestellt und muss wieder einem Sachverständigen vorgeführt werden. Den Halter erwartet ein Bußgeld von 90 Euro zuzüglich Gutachterkosten. Die Polizei geht von vorsätzlicher Begehung aus.















