Eine Nachtschicht des Offenbacher Polizeireviers von Montag auf Dienstag erwies sich als erfolgreich. Bei einer Reihe von Personen- und Fahrzeugkontrollen stellten die Beamten Verstöße gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz fest. Die Polizei berichtete, dass die Einsätze im Stadtgebiet nicht nur für Sicherheit sorgten, sondern auch mehrere „Treffer“ brachten.
Verbotenes Springmesser bei S-Bahn-Kontrolle
Bereits gegen 20:20 Uhr stießen Polizisten an der S-Bahnstation „Marktplatz“ auf einen 29-Jährigen, der ein verbotenes Springmesser bei sich trug. Neben der Sicherstellung der Waffe leitete die Polizei ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich zudem heraus, dass ein offener Haftbefehl gegen den Mann vorlag. Dieser konnte jedoch durch die Zahlung einer Geldstrafe abgewendet werden.
Suzuki-Fahrer unter Drogeneinfluss
Kurz darauf wurde in der Kaiserstraße ein 18-jähriger Suzuki-Fahrer kontrolliert. Der Verdacht der Beamten, dass der junge Mann unter Cannabis-Einfluss stand, bestätigte sich. Er musste sich einer Blutentnahme unterziehen und erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Erschleichung von Leistungen und Drogenbesitz
Später in der Nacht, gegen 23:30 Uhr, kontrollierte die Polizei zwei 41-Jährige in verschiedenen Stadtteilen. Ein Mann, der in der Mathildenstraße angehalten wurde, war vom Amtsgericht Offenbach zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Bei einem weiteren Mann fanden die Beamten in der Bismarckstraße knapp fünf Gramm Amphetamin, die sie sicherstellten. Gegen ihn wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
Marihuana-Fund im Müllbeutel
Ein besonders auffälliger Fund gelang den Beamten gegen 1:20 Uhr in der Johannes-Morhart-Straße. Im Windfang eines Mehrfamilienhauses entdeckten sie einen hängenden Müllbeutel mit 92 Gramm Marihuana. Ermittlungen ergaben, dass der Beutel offenbar aus einem Dachfenster geworfen wurde. Der Wohnungsinhaber, ein Heranwachsender, verweigerte zunächst jede Aussage. Gegen ihn wird nun nach dem Konsumcannabisgesetz ermittelt.