Für Bestattungen auf den städtischen Friedhöfen in Offenbach wird es künftig teurer: Der Magistrat hat in seiner jüngsten Sitzung einer umfassenden Überarbeitung der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung zugestimmt. Vorausgesetzt die Stadtverordnetenversammlung folgt der Empfehlung am 22. Mai, tritt die neue Satzung zum Jahresbeginn 2026 in Kraft. Dann steigen die Gebühren für Beisetzungen in der Stadt je nach Bestattungsform um bis zu 13 Prozent.
Corona-Jahre und Inflation als Ursache
Ausschlaggebend für die Anpassung sind laut Stadtverwaltung zwei Entwicklungen: einerseits der Rückgang an Bestattungen nach den Corona-Jahren mit überdurchschnittlich vielen Todesfällen, andererseits steigende Personal- und Materialkosten infolge der Inflation und höherer Tarifabschlüsse. Die Kombination dieser Faktoren führt zu einer Unterdeckung der Kosten – für die Stadt ein Handlungszwang.
„Gebühren müssen immer kostendeckend erhoben werden“, betont Stadtkämmerer Martin Wilhelm. „Wenn die Einnahmen sinken und die Kosten steigen, bleibt uns als Kommune kein Ermessensspielraum – wir müssen die Gebühren anpassen.“
Erdbestattungen besonders betroffen
Ein besonders deutliches Beispiel liefert die klassische Erdbestattung in einem Dauergrab mit 30 Jahren Nutzungsrecht. Sie kostet ab 2026 rund 430 Euro mehr und steigt von aktuell 3.881 Euro auf 4.311 Euro – ein Plus von 11,1 Prozent. Auch Urnenbestattungen im Rasendauergrab werden teurer: Hier beträgt die Erhöhung 200 Euro (plus 10,1 Prozent), sodass ab Januar 2026 insgesamt 2.175 Euro fällig werden.
Selbst die Nutzung der Trauerhalle bleibt von der Erhöhung nicht verschont: Für 25 Minuten inklusive Reinigung und Einrichtung werden künftig 250 Euro statt 239 Euro berechnet.
Vergleich mit Nachbarstädten: Offenbach liegt im Mittelfeld
Nach Angaben der Stadt liegen die neuen Gebühren im Vergleich mit den Nachbarstädten Frankfurt und Hanau etwa im Durchschnitt. Zwar gebe es Unterschiede bei einzelnen Leistungen, insgesamt aber bewege man sich im regionalen Rahmen.
Mehr Sicherheit für das Friedhofsteam
Neben der Gebührenerhöhung wurde auch die Friedhofssatzung selbst angepasst. So schreibt die neue Regelung mehr Sicherheit für das Friedhofspersonal vor: Künftig darf bei der Belegung von Gruften kein seitlicher Zugang mehr geschaffen werden, da dies eine potenzielle Gefährdung für die Mitarbeitenden darstellt. Stattdessen müssen weitere Särge von oben eingelassen werden – ein Verfahren, das zwar sicherer, aber auch aufwändiger und kostenintensiver ist.
Vorrang für Offenbacher Bürgerinnen und Bürger
Neu in der Satzung ist auch eine Regelung, wonach Menschen mit Wohnsitz in Offenbach oder Geburtsort in der Stadt bei der Vergabe von Grabstätten auf den Städtischen Friedhöfen Vorrang erhalten. Zudem wurde die gesamte Satzung im Zuge der Neufassung gendergerecht überarbeitet.