Offenbach führt zum 1. April 2026 eine Tourismusabgabe ein. Die dazugehörige Satzung wurde nach Angaben der Stadt vom Magistrat in seiner jüngsten Sitzung eingebracht; die Stadtverordnetenversammlung soll sie im Februar beschließen. Erhoben werden sollen künftig zwei Euro pro Person und Übernachtung bei Ortsfremden, die in Offenbacher Beherbergungsbetrieben übernachten.
Hotels und Vermieter ziehen Abgabe ein
Die Abgabe sollen alle Beherbergungsbetriebe von ihren Gästen einziehen, auf der Rechnung gesondert ausweisen und an die Stadt abführen. Dazu zählen neben Hotels und Pensionen auch Campingplätze sowie Privatpersonen, die Wohnraum gegen Entgelt vermieten, etwa über Internetplattformen. Der Beitrag wird ab dem Tag der Anreise erhoben und am Tag der Abreise fällig.
Ausnahmen für bestimmte Aufenthalte
Nicht zahlen müssen Besucherinnen und Besucher, die privat unterkommen. Ebenfalls ausgenommen sind Menschen, die stationär in einer Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus aufgenommen werden oder eine solche Person begleiten. Auch Schülerinnen und Schüler auf Klassenfahrt sowie untergebrachte Menschen in Notsituationen sind nach den Angaben der Stadt von der Abgabe befreit.
Einnahmen sollen zweckgebunden eingesetzt werden
Die Stadt rechnet mit jährlichen Einnahmen von rund 1,3 Millionen Euro. Stadtkämmerer Martin Wilhelm erklärt: „Wir waren von Anfang an in engem und konstruktivem Austausch mit der IHK Offenbach und dem DEHOGA in Hessen, um unser Vorgehen zu erklären und für die Hotels eine möglichst bürokratiearme Umsetzung abzustimmen. Anders als bei der Übernachtungssteuer sind die Einnahmen durch die Tourismusabgabe zweckgebunden und werden ausschließlich für Kultur, Freizeit, Grünflächen und touristische Infrastruktur unserer Stadt genutzt.“ Die zusätzlichen Einnahmen seien in der Haushaltsplanung bislang nicht eingeplant und sollten dazu beitragen, steigende kommunale Aufwendungen zu kompensieren und den Haushalt zu entlasten. Nach dem Beschluss der Stadtverordneten soll die Satzung öffentlich bekanntgemacht werden.
Anerkennung als Tourismusort liegt vor
Voraussetzung für die Einführung ist nach Angaben der Stadt die Anerkennung als Tourismusort durch das Land Hessen. Den entsprechenden Antrag hatte Offenbach im Oktober beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht. Nun sei mitgeteilt worden, dass der Antrag positiv beschieden wurde; die offizielle Übergabe der Urkunde stehe noch aus.
Übernachtungszahlen als Voraussetzung erfüllt
Die Stadt begründet die Anerkennung unter anderem mit vorhandener touristischer Infrastruktur, darunter Museen wie das Deutsche Ledermuseum, das Klingspor Museum, das Haus der Stadtgeschichte, Scape, der Wetterpark Offenbach und der Digital Retro Park sowie Veranstaltungsorte wie Capitol und Stadthalle. Als weiteres Kriterium nennt die Stadt, dass die Gästeübernachtungen in der Regel das Zweifache der Einwohnerzahl übersteigen müssen. Offenbach habe laut Zensus rund 130.000 Einwohnerinnen und Einwohner und erfülle die Vorgabe seit Jahren; für 2024 nennt die Stadt Angaben des Statistischen Landesamts von rund 324.000 Gästeankünften und 625.000 Übernachtungen in Offenbacher Beherbergungsbetrieben.
Vergleich mit anderen hessischen Städten
Offenbach orientiert sich nach eigenen Angaben an mehreren Städten in Hessen, die bereits Abgaben auf Übernachtungen erheben. Frankfurt am Main erhebt seit 2018 einen Tourismusbeitrag von derzeit zwei Euro pro Person und Übernachtung. Fulda verlangt seit April 2024 ebenfalls zwei Euro. Wiesbaden erhebt seit 2024 eine Kurtaxe von fünf Euro pro Person und Aufenthaltstag. In Darmstadt wird seit Januar 2023 eine Übernachtungssteuer in Höhe von zwei Prozent der Netto-Übernachtungskosten erhoben, in Kassel beträgt die im Juli 2025 eingeführte Steuer fünf Prozent der Netto-Übernachtungskosten.
















