Die Stadt Offenbach warnt vor den Folgen des geplanten Investitionsfördergesetzes der Bundesregierung für die Kommunalfinanzen. Nach Einschätzung der Stadt drohen bundesweit erhebliche Steuerausfälle in den kommunalen Haushalten – ohne dass bislang ein Ausgleich vorgesehen ist. Stadtkämmerer Martin Wilhelm fordert deshalb eine gerechte Lastenverteilung und kritisiert den Gesetzentwurf deutlich.
Bis 2029 drohen Milliardenverluste
Konkret geht es um den am 4. Juni in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf für ein Investitionssofortprogramm. Darin enthalten sind unter anderem verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen, Fördermaßnahmen für E-Mobilität sowie eine ab 2028 geplante Senkung der Körperschaftsteuer. Die Maßnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland stärken – nach Ansicht der Stadt Offenbach jedoch zu Lasten der kommunalen Einnahmen.
„Der sogenannte Investitionsbooster wird nach den jetzigen Plänen zu einem Investitionsdesaster für die Kommunen – das können wir so nicht hinnehmen!“, betont Stadtkämmerer Martin Wilhelm. Nach Berechnungen drohen Städten und Gemeinden Steuerausfälle in Höhe von rund 13,5 Milliarden Euro bis 2029 – allein durch vorgezogene Abschreibungen, die sich vor allem auf die Gewerbesteuer auswirken, eine zentrale Einnahmequelle der Kommunen.
Keine Beteiligung, aber volle Kosten
Kritik äußert Wilhelm auch an der Form der Gesetzgebung: „Die geplante Doppeleinbringung des Gesetzesvorhabens über Regierung und Fraktionen beschneidet die Beteiligungsrechte der kommunalen Spitzenverbände massiv.“ Offenbach sieht sich als Kommune doppelt benachteiligt – ohne Mitsprache, aber mit erheblichen finanziellen Konsequenzen.
Städtetag und Aktionsbündnis mit Vorschlägen
Auch der Hessische Städtetag fordert eine Kompensation und ruft die Landesregierung auf, im Bundesrat aktiv zu werden. Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“, dem auch Offenbach angehört, hat einen konkreten Lösungsvorschlag eingebracht: Die erwarteten Mindereinnahmen könnten über das bestehende Umlageverfahren bei der Gewerbesteuer zwischen Bund und Ländern abgefangen werden.
Wilhelm: „Der Bund könnte gemeinsam mit den Ländern über das vorhandene Umlagevolumen eine gerechte Lastenverteilung organisieren, ohne selbst übermäßig belastet zu werden. Das wäre komplett unbürokratisch und einfach. Dass dieser Weg bislang nicht eingeschlagen wird, ist nicht nachvollziehbar.“
Vier zentrale Forderungen an Bund und Länder
Das Aktionsbündnis formuliert vier konkrete Forderungen:
- Vollständige Kompensation der kommunalen Steuerausfälle durch Bund und Länder
- Investitionszulagen statt Abschreibungsmodelle, um tatsächliche Investitionsanreize zu schaffen
- Wiederaufnahme der Busförderung im ÖPNV als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele
- Wahrung der Beteiligungsrechte kommunaler Spitzenverbände bei künftigen Gesetzesvorhaben
Wilhelm: Starke Kommunen als Grundlage
„Es braucht einen starken Staat auf allen Ebenen – wirtschaftlich, sozial und ökologisch“, erklärt Wilhelm abschließend. „Wenn der Bund die Wirtschaftskraft Deutschlands stärken will, darf er die kommunale Investitionskraft nicht schwächen. Nur mit starken Kommunen gelingt ein starker Wirtschaftsstandort Deutschland.“