Zur Fußball-Weltmeisterschaft der Männer im Sommer 2026 dürfen Spiele in Offenbach unter bestimmten Bedingungen auch auf gastronomischen Außenflächen gezeigt werden. Die Stadt hat dafür eine Allgemeinverfügung erlassen, die vom 11. Juni bis zum 19. Juli gilt.
Damit reagiert die Stadt auf die Anstoßzeiten des Turniers und erlaubt längere Übertragungen im Freien. An Wochenenden beginnt die Nachtruhe demnach erst um 1 Uhr, an Werktagen um Mitternacht. Bis zu diesen Zeiten gelten die weniger strengen Lärmwerte der Tagzeit. Die Sonderregelung bezieht sich allerdings ausschließlich auf die laufende Live-Übertragung. Für Vorberichte, Interviews oder anderes Rahmenprogramm gelten die Erleichterungen nicht.
Live-Spiele nur in engem Zeitfenster
Die Stadt erlaubt nur Direktübertragungen. Aufzeichnungen oder Wiederholungen dürfen auf Außenflächen nicht gezeigt werden. Die Übertragung darf frühestens 15 Minuten vor dem Anpfiff beginnen und muss spätestens 15 Minuten nach dem Abpfiff enden. Bei einer anschließenden Siegerehrung verschiebt sich das Ende entsprechend.
Zudem gelten zeitliche Grenzen. Die Sonderregelung greift nur bei Spielen, die zwischen 6 und 22 Uhr angepfiffen werden. An Sonntagen darf eine Übertragung frühestens um 12 Uhr mittags starten.
Gastronomen müssen auf Anwohner Rücksicht nehmen
Mit der Ausnahmegenehmigung verbindet die Stadt klare Vorgaben. Lautsprecher müssen so ausgerichtet werden, dass angrenzende Wohnungen nicht unmittelbar beschallt werden. Die Lautstärke ist auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen.
Außerdem muss für jede Übertragung eine verantwortliche Ansprechperson benannt werden. Name und Kontaktdaten müssen im Eingangsbereich der Gaststätte sichtbar aushängen. Wenn es zu berechtigten Beschwerden kommt und Lärmgrenzwerte überschritten werden, kann die Stadt eine Übertragung nach eigenen Angaben im Einzelfall sofort untersagen.
Auch nach dem Spielende soll Rücksicht gelten. Lärmintensive Aufräumarbeiten auf den Außenflächen sind nicht erlaubt und müssen auf den nächsten Tag verschoben werden.
Keine Vuvuzelas und keine Pyrotechnik
Verboten sind auf den Außenflächen außerdem zusätzliche Lärmquellen. Dazu zählen Vuvuzelas, Gasdruckfanfaren, Trommeln, Trillerpfeifen und ähnliche Krachmacher. Auch Pyrotechnik jeglicher Art ist bei den Übertragungen nicht erlaubt.
Mit der Allgemeinverfügung schafft die Stadt damit einen befristeten Rahmen, der Public Viewing unter freiem Himmel ermöglicht, zugleich aber die Interessen der Nachbarschaft schützen soll.















