In Offenbach ist der Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Lachgas (Distickstoffmonoxid) an Minderjährige ab sofort untersagt. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 3. Juli 2025 mehrheitlich eine entsprechende Gefahrenabwehrverordnung beschlossen. Ziel ist es, junge Menschen vor den gesundheitlichen Gefahren des Gas-Konsums zu schützen.
Gesundheitsrisiken durch Konsum steigen
Lachgas wird zunehmend von Jugendlichen konsumiert – vor allem wegen der kurzzeitigen Rauschwirkung. Die gesundheitlichen Risiken reichen von Schwindel und Bewusstlosigkeit bis hin zu Lähmungserscheinungen oder im schlimmsten Fall Herz-Kreislauf-Versagen. In der neuen Verordnung wird betont, dass der Konsum zu „Lähmungen und Hirnschäden“ führen könne. Besonders bei Jugendlichen werde die Gefahr oft unterschätzt.
Regelung betrifft auch Automatenverkauf
Die neue Verordnung untersagt nicht nur den Verkauf im Einzelhandel, sondern auch die Abgabe über Automaten. Damit soll verhindert werden, dass Jugendliche das Gas auf einfachem Wege erhalten können. Bei Verstößen gegen die Verordnung können Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000€ verhängt werden.
Bund zieht mit Gesetzgebung nach
Erst kurz vor der Offenbacher Entscheidung hatte das Bundeskabinett ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Lachgas bundesweit regulieren soll. Künftig soll der Verkauf, Erwerb und Besitz durch Minderjährige bundesweit verboten werden. Das Gas wird in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) aufgenommen. Der Bund reagiert damit verspätet auf eine Entwicklung, die viele Städte bereits eigenständig zu regeln begannen.
Offenbach agiert frühzeitig
Mit dem lokalen Verbot setzt Offenbach ein deutliches Zeichen in der Gefahrenabwehr. Die Stadt gehört zu den Kommunen, die sich bereits vor einer bundesweiten Regelung aktiv mit dem Thema befasst haben. Schon im Dezember 2024 wurde der Magistrat beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten für ein Verkaufsverbot zu prüfen. Die nun beschlossene Verordnung ist das Ergebnis dieses Prüfauftrags.
Mehr Schutz für Jugendliche
Mit der neuen Regelung will Offenbach junge Menschen besser schützen und einem zunehmenden Problem vorbeugen. Auch wenn bald eine bundesweite Regelung greift, bietet das kommunale Verbot bereits jetzt eine klare rechtliche Handhabe vor Ort.
















