Die Stadt Offenbach plant eine finanzielle Gleichstellung bei den Betreuungskosten für Grundschulkinder. Familien, die die Gebühren für den schulischen Ganztag nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können, sollen künftig in gleicher Weise entlastet werden wie bisher bei der Unterbringung in einem klassischen Hort. Für diese Maßnahme hat der Magistrat in seiner jüngsten Sitzung ein Budget in Höhe von 275.000 Euro bewilligt. Die endgültige Entscheidung über das Vorhaben obliegt der Stadtverordnetenversammlung, die am 24. September darüber abstimmen wird.
Finanzielle Entlastung beim Ausbau der schulischen Betreuung
Hintergrund der Neuregelung ist der sukzessive Umbau der städtischen Betreuungslandschaft. Um den gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen, reduziert die Kommune schrittweise die Plätze in den Horten und weitet stattdessen die schulischen Angebote aus. Während bedürftige Eltern bei den Hortgebühren bislang eine Ermäßigung beantragen konnten, gab es für die neuen schulischen Betreuungsformen noch keine vergleichbare Unterstützung. Diese Lücke soll der aktuelle Beschluss nun schließen. Die Regelung ist vorerst für das Schuljahr 2026/27 befristet und orientiert sich an den bestehenden Vorgaben der Hortbefreiung. Zu einem späteren Zeitpunkt soll eine dauerhafte Satzung erarbeitet werden. Ziel sei es, Bildungserfolg unabhängig von der sozialen Herkunft zu ermöglichen, was auch durch aktuelle Bildungsstudien untermauert werde. Bildungsdezernentin Helena Wolf ordnet den Schritt ein: „Kein Kind soll von ganztägiger Betreuung ausgeschlossen werden, weil seine Eltern sie sich nicht leisten können“. Weiter führt sie aus: „Wir stellen damit sicher, dass der Wechsel von Hort in den schulischen Ganztag für Familien keine Herausforderung und große Veränderung darstellt.“
Steigende Ausgaben belasten den städtischen Haushalt massiv
Die Stadtverwaltung rechnet damit, dass künftig etwa ein Drittel der anspruchsberechtigten Eltern die finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen wird. Sobald der Rechtsanspruch auf weitere Grundschuljahrgänge ausgeweitet ist, prognostiziert die Kommune einen jährlichen Bedarf von rund einer Million Euro, um die Familien zu entlasten. Hinzu kommen immense bauliche Investitionen in die Schulinfrastruktur, für die Offenbach mit Kosten von über 100 Millionen Euro kalkuliert, während dem Vorhaben nach derzeitigem Stand lediglich Fördermittel in Höhe von rund fünf Millionen Euro gegenüberstehen. Zu den finanziellen Konsequenzen erklärt Wolf: „Zur Wahrheit gehört auch: Was Familien entlastet, muss die Stadt finanzieren. Wir übernehmen diese Verantwortung, weil Bildung für uns Vorrang hat. Unter den derzeitigen Haushaltsbedingungen sind diese zusätzlichen Ausgaben aber eine erhebliche Herausforderung“.
Bildungsdezernentin fordert stärkere finanzielle Unterstützung durch das Land
Angesichts der enormen Kostenlast richtet die Verwaltung einen deutlichen Appell an die übergeordneten politischen Ebenen. „Der Rechtsanspruch ist ein wichtiges Versprechen an Kinder und Familien. Bund und Land müssen die Kommunen finanziell so ausstatten, dass sie dieses Versprechen vor Ort auch finanzieren können. Die Kommunen dürfen mit einem so großen Teil der Kosten nicht allein bleiben“, fordert die Bildungsdezernentin. Sie plädiert dafür, analog zur Handhabung bei den Kindergärten auch für den Ganztagsbereich an Schulen eine einheitliche und vom Land finanzierte Beitragsfreiheit für ein gewisses Betreuungsvolumen zu etablieren. Andernfalls sieht die Dezernentin strukturelle Ungerechtigkeiten: „Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass das Land Hessen nach dem Vorbild der Beitragsfreistellung im Kindergarten auch für den Ganztag eine landesweit einheitliche Beitragsfreiheit für einen festgelegten Betreuungsumfang schafft und die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel bereitstellt. Sonst entstehen widersinnige Unterschiede: Finanzstarke Kommunen können Elternbeiträge stärker bezuschussen, während finanzschwachen Städten wie Offenbach dafür der Spielraum fehlt – obwohl gerade hier viele Familien Entlastung benötigen. Was Eltern für die Betreuung bezahlen, darf nicht von der Finanzkraft ihres Wohnorts abhängen.“
















