Eine routinemäßige Kontrolle der Stadtpolizei anlässlich einer Ruhestörung vor einem Kiosk in Offenbach hat schwerwiegende Verstöße zutage gefördert. Die Überprüfung offenbarte nicht nur einen illegal betriebenen Verkaufsstand, sondern auch eine Vielzahl an Ordnungs- und Straftatbeständen.
Minderjähriger verkauft Alkohol und Zigaretten
Bei der Kontrolle trafen die Einsatzkräfte nicht den Betreiber an, sondern einen minderjährigen Jugendlichen, der offenbar beauftragt war, während der Abwesenheit des Ladeninhabers den Verkauf zu übernehmen. Dabei sollte er nach Feststellung der Stadtpolizei unter anderem Alkohol und Zigaretten an Kunden verkaufen – ein klarer Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz.
Illegales Schlaflager im Kiosk eingerichtet
Im Inneren des Kiosks fanden die Stadtpolizisten ein provisorisch eingerichtetes Schlaflager für insgesamt vier Personen vor. Eine dieser Personen wurde per Haftbefehl gesucht, die drei weiteren galten als vollziehbar ausreisepflichtig. Die Stadtpolizei übergab die Personen zur weiteren Bearbeitung der Landespolizei.
Verstöße gegen Gewerberecht und Glücksspielvorschriften
Neben den persönlichen Verstößen stellte die Stadtpolizei auch gewerbliche Missstände fest. Der Kiosk wurde laut Mitteilung ohne gültige Gewerbeanmeldung betrieben. Darüber hinaus waren mehrere unzulässige Spielautomaten aufgestellt – ein Verstoß gegen das Hessische Spielhallengesetz sowie einschlägige gewerberechtliche Vorschriften.