In der kommenden Sitzung der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung am 27. August steht der Schutz von Igeln und weiteren Kleintieren auf der politischen Agenda. Die Fraktion „Die Linke & Tierschutzpartei“ hat einen Antrag eingereicht, der den Magistrat dazu auffordern soll, ein stadtweites Nachtfahrverbot für Mähroboter rechtlich zu verankern. Ziel der Initiative ist es, dämmerungs- und nachtaktive Wildtiere vor schweren Verletzungen durch die automatisierten Gartengeräte zu bewahren.
Geplantes Verbot von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang
Gemäß dem vorliegenden Antrag soll die Stadtverwaltung eine Allgemeinverfügung auf den Weg bringen, die den Einsatz der Mähroboter im gesamten Stadtgebiet in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und dem darauffolgenden Sonnenaufgang untersagt. Die Antragsteller betonen, dass diese zeitliche Einschränkung zielgerichtet in den Aktivitätsphasen der Tiere greife, während die Nutzung der Geräte am Tag für die Gartenbesitzer weiterhin uneingeschränkt möglich bleibe. Die Regelung soll zudem Befreiungen auf Antrag sowie generelle Ausnahmen für spezifische Einsatzorte, wie etwa begrünte Dachflächen, beinhalten.
Da vielen Gerätebesitzern die Gefahren für die Tierwelt während der nächtlichen Stunden oftmals nicht bewusst seien, fordert die Fraktion begleitend zum rechtlichen Erlass eine umfassende Informationskampagne. Über die städtische Webseite, soziale Medien und die Presse soll die Bevölkerung über die Hintergründe der Maßnahme aufgeklärt werden. Der Fokus des Vorstoßes liegt nach dem Willen der Initiatoren ausdrücklich auf Information und Prävention anstatt auf strengen behördlichen Kontrollen.
Fehlender Schutz durch Technik und sinkende Bestände
Die Notwendigkeit eines solchen Verbots begründet die Fraktion mit der akuten Gefährdung der ohnehin schwindenden Igelpopulationen. Der Igel wird auf der hessischen Vorwarnliste der Rote Liste der Säugetiere geführt und gilt laut der Weltnaturschutzunion auf internationaler Ebene als potenziell gefährdet. Die besondere Gefahr der automatischen Mäher liegt im natürlichen Abwehrverhalten der Tiere. Anstatt bei einer herannahenden Bedrohung zu fliehen, rollen sich Igel instinktiv zusammen. Dieser Schutzmechanismus ist gegen die schnell rotierenden Klingen der Maschinen jedoch wirkungslos.
Nach Angaben der antragstellenden Fraktion dokumentiert das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung eine seit Jahren stark steigende Anzahl von gravierenden bis tödlichen Schnittverletzungen bei Igeln. Gegenwärtige technische Lösungen der Gerätehersteller zur Erkennung von Tieren bieten demnach keinen verlässlichen Schutz vor den Klingen. Neben den Igeln sind von dieser Gefahr auch Erdkröten, Molche und weitere Kleintiere betroffen.
Unterschiedliche Herangehensweisen in Stadt und Landkreis
Mit dem geforderten Betriebsverbot strebt die Fraktion an, sich anderen Kommunen anzuschließen, um einen einheitlichen Regelungsrahmen im Rhein-Main-Gebiet zu etablieren. In dem von der kreisfreien Stadt Offenbach politisch und verwaltungstechnisch völlig unabhängigen Landkreis Offenbach wurde diese Thematik in der jüngeren Vergangenheit ebenfalls auf politischer Ebene debattiert. Dort stieß ein Antrag auf ein verbindliches nächtliches Verbot für Mähroboter im Kreistag jedoch auf Widerstand und konnte keine Mehrheit finden. Anstelle einer strikten Allgemeinverfügung rief die Kreisverwaltung die Bürgerinnen und Bürger lediglich zu einem freiwilligen Verzicht auf den nächtlichen Betrieb der Geräte auf, um nachtaktive Tiere zu schonen. Diese politische Entscheidung, die auf eine rechtliche Bindungswirkung verzichtet, zog im Anschluss deutliche Kritik von regionalen Umweltschützern nach sich.
















