In der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27. August zeichnet sich eine weitreichende Neuerung für den lokalen Tierschutz ab. Nach jahrelangen Diskussionen und mehrfachen politischen Ablehnungen wird die Stadt Offenbach aller Voraussicht nach die Einführung einer Katzenschutzverordnung beschließen. Die regierende Koalition aus SPD und CDU hat einen entsprechenden Antrag formuliert, der den Magistrat mit der Ausarbeitung eines rechtlichen Regelwerks beauftragt. Den Kern der geplanten Verordnung bildet die Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hauskatzen, denen Zugang ins Freie gewährt wird.
Fünfter politischer Anlauf beendet eine hessenweite Sonderrolle
Dem nun absehbaren Beschluss ging ein langer politischer Vorlauf mit vielen Hürden voraus. Die Wählervereinigung Offenbach für alle e.V., die nach dem Verlust des Fraktionsstatus mittlerweile durch die Einzelstadtverordnete Dr. Annette Schaper-Herget vertreten wird, hatte das Thema bereits viermal auf die Agenda gesetzt. Die Vorstöße im März 2023, im Juni 2024, im Juli 2025 und zuletzt im Februar 2026 scheiterten jedoch stets an fehlenden parlamentarischen Mehrheiten. Mit ihrem Mitte August eingereichten fünften Antrag wies die Kommunalpolitikerin nochmals nachdrücklich auf eine statistische Besonderheit hin. Laut Schaper-Herget ist Offenbach derzeit die einzige kreisfreie Stadt in ganz Hessen, die bislang auf eine solche Verordnung verzichtet. Auch jede Kommune im Kreis Offenbach hat demnach bereits eine Katzenschutzverordnung beschlossen. Zwar ist in der parlamentarischen Praxis davon auszugehen, dass bei der bevorstehenden Abstimmung der inhaltlich gleichgelagerte Antrag der Regierungskoalition die Mehrheit erhält und der Ursprungsantrag der Opposition abgelehnt wird, das grundsätzliche Ziel der jahrelangen Bemühungen wird damit jedoch schlussendlich erreicht.
Regierungskoalition plant finanzielle Abfederung für Katzenhalter
Die Fraktionen von SPD und CDU begründen ihren aktuellen Vorstoß mit der Notwendigkeit, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Tiere und das damit verbundene Leid begrenzen zu müssen. Da auf Landesebene keine einheitliche Lösung in Sicht sei, leiste eine kommunale Vorgabe einen sinnvollen Beitrag zum Tierwohl. Ein wesentlicher Zusatz in dem Antrag der Regierungsparteien betrifft die soziale Komponente der neuen Halterpflichten. Der Magistrat wird darin angewiesen, bei der Ausarbeitung der Verordnung eng mit der Offenbacher Tiertafel sowie dem örtlichen Tierheim zusammenzuarbeiten. In diesem Zug soll ein Konzept entwickelt werden, um eventuelle finanzielle Härten für sozial schwächere Katzenhalterinnen und Katzenhalter abzufedern, die durch die anfallenden Tierarztkosten für Kastration und das Einsetzen eines Mikrochips entstehen könnten.
Tierschützer warnen vor Überlastung und kranken Populationen
Lokale Tierschutzorganisationen fordern diesen juristischen Schritt bereits seit langer Zeit vehement ein. Der Tierschutzverein Offenbach hatte sich erst zu Beginn dieses Jahres mit einem eindringlichen Appell an die Kommunalpolitik gewandt und auf die dramatische Situation im Stadtgebiet verwiesen. Für das Jahr 2025 meldete der Verein eine sogenannte Streunerquote von 83 Prozent. Die Populationen verwilderter Hauskatzen leiden den Experten zufolge massiv unter Mangelernährung, Krankheiten und Verletzungen. Da diese domestizierten Tiere ohne menschliche Fürsorge kaum überlebensfähig sind, füllen sie zunehmend die Zwinger des Tierheims, welches sich dadurch permanent an seiner Belastungsgrenze befindet.
Fehlende Mikrochips und fehlende Einträge in gängigen Haustierregistern erschweren den Behörden zudem die zügige Rückführung von Fundtieren an ihre rechtmäßigen Besitzer. Ohne eine rechtliche Grundlage durfte das Tierheim unregistrierte Katzen bislang erst nach Ablauf einer langen Wartefrist kastrieren, was erhebliche Kosten für die längere Unterbringung und die tierärztliche Betreuung verursachte. Neben dem Aspekt der Kostensenkung und dem Tierschutz spielt auch der Erhalt der Biodiversität eine Rolle bei der Einführung der Verordnung. Schätzungen von Naturschutzverbänden zufolge fallen streunenden und freilaufenden Katzen in städtischen Gebieten jährlich bis zu einem Drittel der lokalen Vogelpopulationen zum Opfer. Kastrierte Tiere zeigen hingegen einen deutlich verringerten Drang zu ausgedehnten Streifzügen, was nicht nur die Jagd auf Wildtiere mindert, sondern auch die Gefahr von tödlichen Verkehrsunfällen für die Katzen selbst reduziert.















