Auf dem Weihnachtsmarkt in Offenbach greifen in diesem Jahr neue Regelungen zur Sicherheit der Besucher. Mit einem verstärkten Verbot von Waffen und Cannabis sowie intensiven Kontrollen setzen die Stadt- und Landespolizei die Vorgaben der geänderten Gesetzeslage konsequent um.
Waffenverbot seit Oktober in Kraft
Das seit dem 31. Oktober 2024 bundesweit geltende Waffengesetz verbietet grundsätzlich das Mitführen von Messern, Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen auf öffentlichen Veranstaltungen. Dies betrifft auch den Offenbacher Weihnachtsmarkt. Ordnungsdezernent Paul-Gerhard Weiß betonte, dass die Stadtpolizei gemeinsam mit der Landespolizei verstärkt Präsenz zeigen wird, um das Waffenverbot zu überwachen, „damit sich die Besucherinnen und Besucher nicht nur sicher fühlen, sondern auch sicher sind“.
Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser appellierte an die Länder, das Waffenverbot konsequent durchzusetzen. Anlasslose Kontrollen durch die Sicherheitsbehörden sind nun rechtlich möglich, was den Behörden die Umsetzung erleichtert.
Gemeinsame Streifen für mehr Sicherheit
Die Zusammenarbeit zwischen Stadt- und Landespolizei wurde bereits 2023 intensiviert, erklärt Frank Weber, Leiter des Offenbacher Ordnungsamtes. Sechs Stunden täglich bestreiten die Kooperationsstreifen der beiden Behörden gemeinsame Dienste. Diese Präsenz soll in der Weihnachtszeit weiter erhöht werden. „Wir arbeiten Hand in Hand, um in unserer Stadt für maximale Sicherheit zu sorgen“, so Weber.
Die Sicherheitsmaßnahmen werden nicht nur auf den Hauptweihnachtsmarkt in der Offenbacher Innenstadt beschränkt. Auch die Stadtteil-Weihnachtsmärkte in Bieber, Bürgel und Rumpenheim profitieren von den verstärkten Kontrollen.
Cannabiskonsum bleibt tabu
Neben der Sicherheit steht auch der Gesundheitsschutz, insbesondere von Kindern, im Fokus. Das Cannabiskonsumverbot wird auf den Weihnachtsmärkten verschärft. Bislang war der Konsum auf den Märkten bis 20 Uhr untersagt, da sie sich in der Fußgängerzone befinden. Künftig gilt das Verbot bis zur Schließung der Märkte. „Auch wenn mir bisher weder durch legalen noch durch illegalen Cannabiskonsum Probleme geschildert wurden. Aus Gründen der Prävention halte ich eine Ausweitung des Verbots – auch auf die späten Abendstunden – für angemessen“, erklärte Ordnungsdezernent Weiß.
Die Regelung wird mittels einer befristeten Allgemeinverfügung der Stadt umgesetzt und gilt ebenfalls für die Weihnachtsmärkte in den Stadtteilen. Stadt- und Landespolizei haben somit auch das Recht, bei Zuwiderhandlungen einzugreifen.