In der Stadt Offenbach gelten ab dem 30. Juli strenge Einschränkungen für den Aufenthalt in der Natur. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, sind das Rauchen, offene Feuer sowie der Betrieb von Fackeln in städtischen Parks, Grünanlagen, Wäldern und auf ausgewiesenen Grillplätzen vorübergehend untersagt. Die entsprechende Verfügung bleibt bis zum 7. August in Kraft.
Umfassendes Verbot für Parks, Wälder und Grillplätze
Die neue Regelung schließt verschiedenste Zündquellen ein. Neben dem Grillen ist auch das Anzünden von Kerzen, Kohlen und Feuerwerkskörpern strengstens verboten. Die Einschränkungen greifen nach Angaben der Stadt ebenso für mitgebrachte Gas-, Kohle- und Holzgrills, selbst wenn diese an den regulär dafür vorgesehenen, fest eingerichteten Feuerstellen aufgestellt werden. Des Weiteren weist die Verwaltung darauf hin, dass das unachtsame Wegwerfen von glimmenden Zigarettenstummeln, brennenden Streichhölzern sowie Asche und Tabakresten strikt untersagt ist.
Aufruf zur sofortigen Meldung an die Feuerwehr
Sollte ein Feuer im Wald bemerkt werden, appelliert die Stadt an die Bevölkerung, umgehend die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren und den Einsatzkräften möglichst präzise Ortsangaben durchzugeben. Überdies erinnert die Behörde daran, dass für jeden Einzelnen die Pflicht besteht, eigene Löschversuche zu unternehmen, solange dies ohne erhebliche Gefahr für die persönliche Sicherheit möglich ist. Ergänzend bittet die Stadtverwaltung Eltern, Erziehungsberechtigte und das Lehrpersonal, Kinder und Jugendliche gezielt auf die ökologische Bedeutung des Waldes sowie auf die erheblichen Gefahren von Bränden hinzuweisen.
















