Nach einem bestätigten Fall von Vogelgrippe (H5N1) in Frankfurt ruft das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter zu erhöhter Vorsicht auf. Der betroffene Fall wurde bei einer Kanadagans in Frankfurt-Eschersheim festgestellt, weshalb möglicherweise künftig auch Teile Offenbachs zur Überwachungszone gehören könnten. Aktuell sind jedoch keine behördlichen Maßnahmen wie eine generelle Aufstallungspflicht angeordnet.
Geflügelhalter müssen Hygienemaßnahmen verstärken
Das Veterinäramt appelliert an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben streng einzuhalten. Besonders wichtig sind Hygienevorkehrungen in den Ställen, um eine Einschleppung des Virus zu verhindern. Sollten ungewöhnliche Krankheitsanzeichen oder eine erhöhte Sterblichkeit im Stall auftreten, ist unverzüglich ein Tierarzt zu benachrichtigen.
Darüber hinaus weist das Amt darauf hin, dass alle Geflügelhalter unabhängig von der aktuellen Situation verpflichtet sind, ihren Bestand beim Veterinäramt zu melden – auch wenn nur ein einziges Tier gehalten wird.
Totfunde sofort melden
Gefundenes Wassergeflügel wie Schwäne, Enten oder Gänse sowie Greif- und Rabenvögel, die tot aufgefunden werden, sind dem Veterinäramt zu melden. Dies gilt insbesondere, da Wildvögel ein häufiges Reservoir für die hochpathogene Aviäre Influenza darstellen. Für Singvögel und Tauben besteht hingegen kein Infektionsrisiko.
Situation genau beobachten
Die Stadt Offenbach betont, dass es sich bei dem betroffenen Tier in Frankfurt um ein Wildtier handelt, weshalb die Gefahr für Nutzgeflügel aktuell als gering eingeschätzt wird. Dennoch bleibt die Lage angespannt. Geflügelhalter sollten die Entwicklung der Situation genau verfolgen und die Warnhinweise der zuständigen Behörden ernst nehmen.