Nach einer nur kurzen Unterbrechung reagiert die Offenbacher Stadtverwaltung abermals auf die sommerliche Hitze und die extreme Trockenheit in der Region. In der Zeit von Mittwoch, 12. August, bis einschließlich Dienstag, 18. August, ist das Grillen und Entfachen offener Feuer im gesamten Stadtgebiet wieder strikt untersagt. Bereits zwischen dem 30. Juli und dem 7. August hatten die Behörden eine identische Schutzmaßnahme angeordnet, um der akuten Waldbrandgefahr zu begegnen.
Verbot umfasst auch das Rauchen und den Betrieb von Wasserpfeifen
Die neuerlichen Einschränkungen gelten nach Angaben der Stadt für sämtliche städtischen Parkanlagen, Grünflächen sowie für Waldgebiete. Die Regelung schließt ausdrücklich auch jene Plätze ein, die im Normalfall offiziell für das Grillen freigegeben sind. Unter den Begriff des offenen Feuers fallen dabei nicht nur klassische Holz-, Kohle- oder Gasgrills, sondern ebenso das Anzünden von Kerzen, Feuerwerkskörpern und Kohlen, wie sie oftmals für Wasserpfeifen genutzt werden. Ferner ist das Wegwerfen von glühenden Zigaretten, brennenden Streichhölzern oder heißen Tabakresten in der Natur strengstens untersagt. Ausnahmegenehmigungen erteilt das zuständige Ordnungsamt lediglich in begründeten Einzelfällen. Dies betrifft in erster Linie Veranstaltungen, die ein tragfähiges Sicherheitskonzept inklusive einer professionellen Brandwache vorweisen können.
Behörden warnen vor Flächenbränden durch kleine Funkenflüge
Angesichts der massiv ausgedörrten Natur ruft die Stadtverwaltung die Bevölkerung zu besonderer Sensibilität auf. Unter den aktuellen klimatischen Bedingungen reicht laut den Experten bereits ein minimaler Funke aus, um einen größeren Flächenbrand auszulösen. Um das Bewusstsein für diese Bedrohung zu schärfen, bittet die Kommune zudem Eltern, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte, Kinder und Jugendliche gezielt über die Schutzbedürftigkeit des Waldes und die derzeit erhebliche Brandgefahr aufzuklären. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Feuerausbruch kommen, ist umgehend die Feuerwehr über den Notruf 112 mit einer möglichst präzisen Ortsangabe zu alarmieren. Darüber hinaus erinnert die Stadtverwaltung an die gesetzliche Pflicht jedes Einzelnen, im Notfall erste Löschmaßnahmen zu ergreifen, sofern dies ohne eine Gefährdung der eigenen Person möglich ist.
















