Die Tank- und Rastanlage Weiskirchen-Nord an der Autobahn 3 war am Montag erneut Schauplatz einer großangelegten Verkehrskontrolle. Beamte der Direktion Verkehrssicherheit und Sonderdienste überprüften mit Unterstützung des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM), des Zolls, der Polizeistation Heusenstamm und des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz insgesamt 39 Fahrzeuge und 51 Personen. Das Ergebnis: zahlreiche Verstöße, darunter Verstöße gegen Lenkzeiten, überladene LKW und sogar Drogenkonsum am Steuer.
Lenk- und Ruhezeiten massiv missachtet
Besonders auffällig waren Verstöße gegen die Sozialvorschriften im gewerblichen Güterverkehr. In 14 Fällen stellten die Beamten fest, dass sich Fahrer nicht an die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten hielten. In einem besonders schweren Fall wurde die Weiterfahrt komplett untersagt und ein Verfahren gegen den Fahrzeughalter eingeleitet – mit einer drohenden Geldbuße von rund 6.000 Euro. Auch technische Mängel kamen ans Licht: Ein LKW musste wegen fehlerhafter Bremsen aus dem Verkehr gezogen werden. Insgesamt wurden neun Fahrzeuge vorübergehend stillgelegt.
Kokainkonsum und Überladung um 45 Prozent
Neben Verstößen gegen die Lenkzeiten gab es auch strafrechtlich relevante Fälle. Eine Person wurde dabei ertappt, mutmaßlich unter dem Einfluss von Kokain gefahren zu sein. Sie wurde für eine Blutprobe zur Dienststelle gebracht. Besonders brisant: Ihr Fahrzeug war zudem 30 Prozent überladen. In einem weiteren Fall wurde ein LKW festgestellt, der um ganze 45 Prozent über dem erlaubten Gewicht lag.
Haftbefehl vollstreckt – Geldstrafe abgewendet
Auch ein offener Haftbefehl kam bei der Kontrolle ans Licht. Eine überprüfte Person konnte die Verhaftung nur dadurch vermeiden, dass sie die ausstehende Geldstrafe von 1.200 Euro direkt beglich. Insgesamt nahm die Polizei im Laufe des Tages Sicherheitsleistungen in Höhe von über 10.000 Euro von Verkehrssündern mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands ein.
Telefonieren am Steuer und Tabakvergehen
Die Beamten ahndeten zudem zwölf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, darunter zu hohe Geschwindigkeiten, zu geringer Sicherheitsabstand und das Telefonieren während der Fahrt. Der Zoll registrierte fünf Verstöße wegen mitgeführter Tabakwaren. In diesen Fällen hatten Personen aus Drittstaaten die Freigrenze für Zigaretten überschritten und mussten eine Nachversteuerung vornehmen.