Ein missglückter Scherz bei der Luftsicherheitskontrolle am Frankfurter Flughafen hat für einen 38 Jahre alten Reisenden gravierende Konsequenzen nach sich gezogen. Nachdem der Mann während der Überprüfung seines Gepäcks gegenüber Einsatzkräften behauptete, eine Bombe mit sich zu führen, löste er einen umfangreichen Sicherheitsmechanismus aus. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren gegen den Passagier ein, zudem verpasste er seinen Flug in die Heimat.
Positive Sprengstoffkontrolle führt zur Gepäcköffnung
Der Vorfall ereignete sich am 17. Juli, als der rumänische Staatsbürger von Frankfurt am Main aus in sein Heimatland fliegen wollte. Im Rahmen der regulären Kontrollen schlug bei seinem Gepäck zunächst ein Sprengstofftest positiv an. Zudem war auf dem Kontrollmonitor ein Gegenstand zu sehen, bei dem das Sicherheitspersonal eine Gefährlichkeit nicht zweifelsfrei ausschließen konnte. Die anschließende manuelle Nachkontrolle verzögerte sich zusätzlich, da der Koffer mit einem Zahlenschloss verriegelt war und der Besitzer den zugehörigen Code nicht wusste.
Erneute Überprüfung nach fragwürdigem Kommentar
Nachdem das Gepäckstück schließlich geöffnet worden war, zogen die Mitarbeiter der Sicherheitsbehörde die Bundespolizei hinzu. Die Beamten konnten vorläufig Entwarnung geben, da es sich bei dem verdächtigen Gegenstand im Koffer augenscheinlich nur um eine Musikbox handelte. Während dieser laufenden Untersuchung unterbrach der 38-Jährige die Kontrolle jedoch mit den englischen Worten: „It’s a bomb.“ Aufgrund dieser Aussage mussten die Einsatzkräfte den gesamten Prüfvorgang abbrechen und die Kontrolle unter strenger polizeilicher Aufsicht vollständig von vorne beginnen.
Strafverfahren und Verweis aus dem Sicherheitsbereich
Nach dem Abschluss aller erforderlichen Maßnahmen der Polizei wurde das Gepäckstück letztlich erneut als ungefährlich eingestuft. Für den Reisenden endete der Tag jedoch nicht an Bord des Flugzeugs. Die Behörden schlossen ihn von seinem Flug aus und verwiesen ihn aus dem Sicherheitsbereich des Flughafens. Darüber hinaus muss er sich nun in einem Strafverfahren verantworten. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass verbale Äußerungen über Sprengsätze oder andere gefährliche Gegenstände im Luftverkehr grundsätzlich nicht als Scherz aufgefasst werden. Derartige Aussagen führen stets zu sofortigen Sicherheitsmaßnahmen, die neben strafrechtlichen Ermittlungen und Flugverboten auch erhebliche finanzielle Regressforderungen für den Verursacher zur Folge haben können.
















