Im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern sowie die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie haben hessische Strafverfolgungsbehörden in der vergangenen Woche eine umfangreiche Schwerpunktmaßnahme durchgeführt. Dabei durchsuchten Ermittler landesweit 63 Wohnungen und Häuser, darunter auch Objekte in der Stadt sowie im Landkreis Offenbach. Die behördlichen Maßnahmen richteten sich gegen insgesamt 63 Beschuldigte.
Hessisches Landeskriminalamt koordiniert Sicherstellung von hunderten Speichermedien
Der polizeiliche Großeinsatz fand im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaften zwischen Montag, dem 27. Juli, und Freitag, dem 31. Juli, statt. Die landesweite Koordination der Aktionen übernahm das Hessische Landeskriminalamt. Neben dem Raum Offenbach erstreckten sich die Zugriffe auf weitere Großstädte wie Frankfurt am Main, Hanau, Darmstadt, Wiesbaden und Kassel sowie auf neun zusätzliche Landkreise. Bei den Wohnungsdurchsuchungen stellten die Beamten insgesamt rund 400 Beweismittel sicher. Dabei handelt es sich nach Angaben der Ermittler vor allem um Speichermedien jeglicher Art, die nun im nächsten Schritt von Spezialisten im Detail ausgewertet werden müssen. Am Rande der Einsätze registrierten die Einsatzkräfte bei den Überprüfungen zudem zwei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Schwere strafrechtliche Vorwürfe gegen zahlreiche Männer und Frauen erhoben
Ins Visier der Ermittler gerieten 61 Männer und zwei Frauen, deren Alter die Behörden mit 15 bis 79 Jahren angeben. Den Personen wird überwiegend die Herstellung, der Besitz sowie die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie zur Last gelegt. In acht Ermittlungsverfahren steht darüber hinaus der Verdacht des unmittelbaren sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen im Raum. Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen gehen die Kriminalbeamten nicht davon aus, dass die Verdächtigen untereinander in einem Austausch standen. Im Nachgang der Wohnungsdurchsuchungen mussten sechs der Beschuldigten die Einsatzkräfte für formelle Vernehmungen auf die jeweils nächstgelegene Polizeidienststelle begleiten.















