Ein schwerer Verkehrsunfall auf der A3 in Fahrtrichtung Würzburg hat am Donnerstagabend eine Person das Leben gekostet und mehrere weitere teils schwer verletzt. Gegen 17:40 Uhr ereignete sich der Unfall zwischen einem Kleintransporter und einem LKW nahe der Ausfahrt zum Parkplatz Stadtwald.
Nach bisherigen Erkenntnissen war ein 47-jähriger Fahrer mit einem Opel Kleintransporter unterwegs, als er aus ungeklärten Gründen von der linken Spur über alle Fahrspuren hinweg nach rechts zog und ungebremst in das Heck eines stehenden LKW fuhr. Der LKW hatte aufgrund eines technischen Defekts auf der rechten Spur gehalten. Der Aufprall war so heftig, dass der Kleintransporter auf der rechten Fahrspur zum Stehen kam. Ein 27-jähriger Fahrer eines Passat konnte den Unfall nicht mehr verhindern und kollidierte mit dem Transporter.
Beifahrer stirbt noch am Unfallort
Der Fahrer des Kleintransporters erlitt bei dem Aufprall schwere Verletzungen und wurde ins Krankenhaus gebracht. Sein 46-jähriger Beifahrer hingegen überlebte den Unfall nicht und verstarb noch an der Unfallstelle. Weitere Personen wurden durch den Unfall nicht verletzt.
Autobahn stundenlang gesperrt
Nach dem Unfall sperrten Polizeibeamte die A3 in Fahrtrichtung Würzburg zunächst vollständig. Die linke Spur konnte nach kurzer Zeit wieder freigegeben werden, während die rechte Spur und die Unfallstelle bis 23:25 Uhr gesperrt blieben, um die polizeilichen Maßnahmen und die Arbeit der Gutachter abzuschließen. Erst dann wurde die Fahrbahn wieder komplett freigegeben.
Polizei verurteilt Verhalten von Gaffern
Die Polizei äußerte sich nachdrücklich zu einem besorgniserregenden Verhalten einiger Autofahrer, die die Unfallstelle auffällig langsam passierten und das Geschehen mit ihren Smartphones filmten. „Diese sogenannten ‚Gaffer‘ wurden, wenn im Zuge des Einsatzes möglich, durch die Einsatzbeamten aus dem fließenden Verkehr gezogen und entsprechend beanzeigt“, so die Polizei. In einer eindringlichen Warnung erinnerte die Polizei daran, dass „Gaffen“ nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch strafbar sein kann. Neben der Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen könne das Filmen von Unfallstellen auch den Rettungsweg versperren und den Verkehrsfluss behindern.