Das Strandbad in Rodgau öffnet am Sonntag, den 20. September 2026, erstmals seine Tore für eine reine Hundeveranstaltung. In der Zeit von 14 bis 18 Uhr organisiert der örtliche Ortsverband der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) in Kooperation mit der Stadtverwaltung ein spezielles Schwimmevent für die Vierbeiner. Fachliche Unterstützung erhalten die Initiatoren dabei von dem Verein Hund Mensch Bulldogge, der das Ereignis vor Ort begleitet. Der Eintrittspreis ist für die Besucher auf 50 Cent pro Fuß und Pfote festgelegt. Während des vierstündigen Zeitraums ist die Nutzung der Wasserfläche strikt den Tieren vorbehalten.
Strenge Vorgaben für den Einlass der Tiere
Um einen sicheren und geregelten Ablauf zu gewährleisten, haben die Veranstalter klare Zugangsregeln definiert. Bevor die Tiere das Gelände des Strandbads betreten dürfen, müssen die Besitzer am Eingang einen aktuellen Impfschutz sowie das Bestehen einer aktiven Hundehaftpflichtversicherung nachweisen. Die Verantwortlichkeit verbleibt während der gesamten Veranstaltung vollumfänglich bei den Haltern, die für das Verhalten und etwaige Schäden durch ihre Tiere haften. Die Stadt Rodgau, die DLRG sowie der beteiligte Hundeverein schließen eine eigene Haftungsübernahme für den Zeitraum des Hundeschwimmens explizit aus.
Leinenpflicht auf dem Gelände und Hygienevorschriften
Außerhalb des Wassers gilt auf dem gesamten Areal des Strandbads eine grundsätzliche Leinenpflicht. Nach Möglichkeit richten die Organisatoren jedoch einen speziell eingezäunten Bereich ein, in dem sich die Hunde frei bewegen und spielen können. Darüber hinaus fordern die Ausrichter alle Anwesenden zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf Menschen und andere Hunde auf. Dies umfasst auch die strikte Vorgabe, tierische Hinterlassenschaften umgehend zu beseitigen, wofür vor Ort eine ausreichende Menge an Kotbeuteln zur Verfügung gestellt wird.
















