Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Offenbach leitet in den kommenden Wochen Anhörungsverfahren zu 42 Kleingartenparzellen südlich der Bahnhofstraße in Rodgau-Weiskirchen ein. Die Flächen liegen laut Mitteilung der Kreisverwaltung im Landschaftsschutzgebiet, im Überschwemmungsgebiet der Rodau sowie teilweise im Gewässerrandstreifen.
Viele Anlagen nicht genehmigungsfähig
Auf den Grundstücken wurden Hütten, Gewächshäuser, Zäune, versiegelte Flächen und nicht standortheimische Pflanzen festgestellt. Diese Nutzungen sind zu Hobby- und Freizeitzwecken nicht genehmigungsfähig; Rankhilfen sind im Überschwemmungsgebiet ebenfalls unzulässig. Ein Bestandsschutz besteht nicht, da er nur greifen würde, wenn die Nutzung zuvor rechtmäßig war und dies nachgewiesen werden kann.
Anhörungen und Räumungsoptionen
Die ersten Eigentümerinnen und Eigentümer wurden bereits per Post informiert, die übrigen folgen sukzessive bis November 2025. Ziel ist es, transparent zu informieren, rechtliches Gehör zu gewähren und Perspektiven für die notwendige Räumung aufzuzeigen. Nach der Kontaktaufnahme werden in persönlichen Gesprächen Alternativen besprochen: freiwillige Räumung binnen sechs Monaten, Abräumverträge mit längeren Fristen oder behördliche Verfügung mit Ersatzvornahme als letztem Schritt. Die UNB betont, die Belastung möglichst gering zu halten.
Grabelandnutzung weiterhin erlaubt
Zulässig bleiben Nutzungen, die dem Schutzzweck nicht entgegenstehen. Dazu zählt die Grabelandnutzung mit einjährigen Pflanzen, etwa klassische Gemüsebeete.
Regelmäßige Kontrollen im Kreis
Das Verfahren in Weiskirchen ist Teil eines planmäßigen Vorgehens gegen illegale Bebauungen im gesamten Kreisgebiet. Die Auswahl erfolgt nach sachlichen Kriterien, insbesondere nach Lage in Landschaftsschutz- oder Überschwemmungsgebieten. Diese Flächen dienen Natur- und Hochwasserschutz, dem Erhalt von Lebensräumen sowie der Vorsorge für extreme Wetterereignisse.
Hinweise für Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer
Genehmigungen für Gartenhütten oder Zäune finden sich in der Regel in den eigenen Bauakten. Im BürgerGIS unter www.kreis-offenbach.de/geografisches-informationssystem kann geprüft werden, ob ein Bebauungsplan gilt oder ein Landschaftsschutzgebiet vorliegt. Fehlen Genehmigungen oder Pläne, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen illegalen Kleingarten. In diesen Fällen empfiehlt die UNB den schrittweisen Rückbau und den Verzicht auf neue Baulichkeiten. Bei Unsicherheiten ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme per E-Mail an umwelt@kreis-offenbach.de möglich.
















