Die Verordnung der Bundesregierung gilt seit 1. September und sie ruft zur Sicherung der Energieversorgung auf. Genau genommen regelt sie Maßnahmen, die Energie einsparen sollen und sie richtet sich an Alle: Unternehmen, Privatleute und Behörden. Diese Maßnahmen sollen am Arbeitsplatz, in und an öffentlichen Gebäuden, in Wohngebäuden, Sporthallen, Kulturstätten oder in privaten Schwimm – und Badebecken greifen. Auch die Stadt hat bereits Maßnahmen im Zusammenhang mit der Warmwasserbereitung und der Raumtemperatur umgesetzt bzw. bereitet deren Umsetzung vor. So sind in allen Toilettenbereichen der Funktionsgebäude von Stadt und Stadtwerken, wo vorhanden, die Warmwasserboiler abgestellt. Das gilt auch für die Sporthallen, nicht aber für die Kitas, Jugendeinrichtungen oder die Wohnhäuser. In Bereichen, in denen die Wassertemperatur zentral geregelt ist, wird die sogenannte Vorlauftemperatur auf 60 Grad abgesenkt. Eine weitere Maßnahme wird die Absenkung der Raumtemperatur auf 19 Grad zu Beginn der Heizperiode sein. Dies gilt dann wiederum für alle städtischen Räume, bis auf Kitas, Jugendeinrichtungen und Wohnungen. Als weitere, wenn auch eher kleinere Maßnahme, wird die Beleuchtung markanter Gebäude wie die des Wasserturms in Jügesheim ausgeschaltet. Weitere Maßnahmen sind derzeit in der Prüfung.
Quelle: PM Stadt Rodgau