Die Stadt Seligenstadt beklagt eine zunehmende illegale Entsorgung von Abfällen in Grünanlagen, an Waldparkplätzen, Bushaltestellen und insbesondere im Bereich Stadtgraben, Riegelsbach sowie an Glascontainerstandorten. Erster Stadtrat Oliver Steidl betont: „Es ist bedauerlich, wenn Appelle nicht ausreichen und wir zum Mittel der Anzeige greifen müssen.“ Er weist zugleich auf die Belastung hin, die solche Vergehen für die Allgemeinheit bedeuten: „Die Entsorgung geht zu Lasten der Steuerzahlenden.“
Rechtslage und mögliche Strafen
Das unerlaubte Ablagern von Müll stellt laut Abfallsatzung der Stadt eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Schwere des Verstoßes kann ein Bußgeld bis in den fünfstelligen Bereich verhängt werden. Die Stadt ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, illegale Ablagerungen zu melden. Das Umweltamt steht dafür telefonisch sowie per E-Mail zur Verfügung.
Hinweise zur korrekten Entsorgung
Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass öffentliche Mülleimer ausschließlich für kleinere Abfälle des täglichen Bedarfs vorgesehen sind. Sie seien nicht dafür gedacht, größere Mengen oder gar Sperrmüll aufzunehmen. Gleichzeitig wird betont, dass berechtigte Personen auf dem Wertstoffhof des städtischen Bauhofs in der Straße Am Eichwald 1 verschiedene Abfallarten – darunter Elektrogeräte, Papier, Bauschutt und Gartenabfälle – meist kostenfrei entsorgen können.
Appell an alle Bürgerinnen und Bürger
Die Stadt ruft zur Rücksichtnahme und Einhaltung der Entsorgungsregeln auf. Illegale Müllentsorgung schadet nicht nur der Umwelt, sondern verursacht auch erhebliche Kosten für die Allgemeinheit. Ziel sei es, die Lebensqualität in Seligenstadt dauerhaft zu erhalten.















