In einem Seligenstädter Hinterhof ist am Sonntag ein toter Mann aufgefunden worden. Rettungskräfte konnten dem Verunglückten nicht mehr helfen. Die Kriminalpolizei untersucht nun die noch unklaren Hintergründe des Geschehens.
Medizinische Rettungskräfte rücken zur Bahnhofstraße aus
Nach dem Fund eines toten Seniors in einem Bodenschacht in Seligenstadt gehen die Ermittler derzeit davon aus, dass der Mann ertrunken ist. Angehörige hatten den hochbetagten Mann am Sonntagmittag auf einem Privatgrundstück leblos aufgefunden. Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen der Kriminalpolizei bislang nicht vor.
Angehörige entdecken den Verunglückten und alarmieren Rettungskräfte
Der Vorfall ereignete sich auf einem Gelände an der Bahnhofstraße, welches sich zwischen dem örtlichen Bahnhof und der Altstadt befindet. Gegen 12:20 Uhr wählten Verwandte den Notruf, nachdem sie den Mann kopfüber in einem engen und mit Wasser gefüllten Schacht entdeckt hatten. Die umgehend entsandten medizinischen Rettungskräfte und ein Notarzt konnten dem Verunglückten jedoch nicht mehr helfen und vor Ort lediglich den Tod feststellen. Um den Leichnam aus der Zwangslage in dem Schacht zu befreien, rückte zusätzlich die Feuerwehr mit einem Rüstwagen an und übernahm die technische Bergung.
Ermittler halten ein tragisches Unfallgeschehen für möglich
Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen zur genauen Todesursache übernommen. Während die Beamten nach aktuellen Erkenntnissen ein Ertrinken als wahrscheinlich ansehen, sind die genauen Umstände, die zu der Lage in dem Bodenschacht führten, weiterhin völlig unklar. Ein tragischer Unfall kann laut Angaben der Behörden derzeit nicht ausgeschlossen werden. Anhaltspunkte für eine Gewalttat oder die Beteiligung Dritter ergaben sich im Zuge der ersten polizeilichen Überprüfungen nicht. Um den Hergang lückenlos aufzuklären, bittet die Kriminalpolizei um Mithilfe aus der Bevölkerung. Personen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 069 8098-1234 an die zuständige Dienststelle zu wenden.
















