In der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Neu-Isenburg sind alle Bereiche festgelegt, in denen Hunde angeleint werden müssen – eine allgemeine Anleinpflicht besteht in Neu-Isenburg nicht.
Allerdings gibt es für bestimmte, örtlich begrenzte Gebiete, einen ausgewiesen Leinenzwang: Diese gilt in der Fußgängerzone, allen Sportanlagen sowie im Gebiet des Bansaparkes sowie an allen Orten, an denen ein Hinweisschild es verbietet, den Hund frei laufen zu lassen wie beispielsweise in der Jean-Phillipp-Anlage. Eine Anleinpflicht für Hunde besteht ebenfalls auf den Wegen rund um das Naturschutzgebiet Gehespitzweiher, den Wegen des Naturschutzgebietes Bruch von Gravenbruch sowie im Bereich der Grundwiesen (Fauna-FloraHabitat-Gebiet Erlenbachaue). Auch auf allen Festen in Neu-Isenburg wie Altstadt- oder Weinfest und den Märkten wie Weihnachts- oder Wochenmarkt müssen die Hunde an die Leine. Auf Bolz- oder Kinderspiel-Plätzen sind Hunde grundsätzlich nicht erlaubt.
„Halten sich Hundehalter nicht an die Leinenpflicht, kann dies mit einem Bußgeld belegt werden. Wie immer setzen wir in Neu-Isenburg jedoch auf die Einsicht und die gegenseitige Rücksichtnahme“, sagt Erster Stadtrat Stefan Schmitt, selbst stolzer Hundebesitzer. “Freilaufende Hunde können andere Menschen, Jogger, Radfahrer oder gerade Kinder erschrecken oder im schlimmsten Fall gefährden, was sicher nicht im Sinne der Hundehalterinnen und -halter sein kann.“
Quelle: PM Stadt Neu-Isenburg