Rund 1.200 Fahrzeuge werden jährlich in Offenbach abgeschleppt, weil sie Gehwege, Schwerbehindertenparkplätze oder Feuerwehrzufahrten blockieren. Hinzu kommen rund 130 Fahrzeuge, die entweder schrottreif sind oder ohne Zulassung auf öffentlichen Flächen von ihren Eigentümern abgestellt wurden. Wer diese Fahrzeuge im Auftrag des städtischen Ordnungsamtes abschleppen darf, entscheidet die Stadt alle vier Jahre über ein europaweites öffentliches Ausschreibungsverfahren. Da der derzeitige Vertrag mit der Frankfurter Firma Auto-Service Safar GmbH zum 31. Juli 2023 endet, erfolgte zu Beginn des Jahres eine neue Ausschreibung für die Zeit ab 1. August 2023. Für alle drei Lose erhielt das an der Sprendlinger Landstraße ansässige Unternehmen Abschleppdienst Offenbach GmbH den Zuschlag.
Falschparker, die durch ihr Fehlverhalten andere Verkehrsteilnehmende behindern oder Feuerwehr- und private Zufahrten blockiert haben, müssen ihr abgeschlepptes Fahrzeug dann nicht mehr in Frankfurt-Preungesheim, sondern in Offenbach abholen. Die Abschleppgebühren sind vertraglich festgelegt. Die Preise variieren je nach Wochentag, Uhrzeit, Fahrdistanz für den Abschleppwagen und Stellzeit bis zur Abholung. Hinzu kommen die über den bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog geregelten Verwarnungs- und Bußgelder, die seitens des Ordnungsamtes zusätzlich zu den Abschleppkosten erhoben werden. Der Bußgeldkatalog ist hier einsehbar: https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/btkat_node.html
Quelle: PM Stadt Offenbach