Damit Regenwasser häufiger als bisher und auf mehr Fläche in Offenbach versickern kann, müssen versiegelte Flächen wieder offen für die Aufnahme von Wasser werden. Deshalb schafft die Stadt Offenbach am Main ein Anreizsystem für Bürgerinnen und Bürger als Teil des großen Klimaanpassungskonzeptes aus 2020. Wer eigene Flächen so umgestaltet, dass diese der Förderrichtlinie entsprechen, kann Zuschüsse in Höhe von 50 €/qm erhalten. Im ersten Schritt stehen für die Förderung 25.000 Euro bereit. Bei großer Nachfrage stockt die Stadt den Betrag weiter auf.
Flächen in Offenbach entsiegeln als Schutz vor Überschwemmungen und Hochwasser
„Wir alle haben die Starkregenereignisse des letzten Sommers in Erinnerung. Mit den kürzlich veröffentlichen Starkregengefahrenkarten haben wir transparent gemacht, welche Gebiete in unserer Stadt besonders gefährdet sind. Flächen wieder zur Aufnahme von Wasser zu öffnen ist ein wichtiges Werkzeug zur Klimaanpassung. Die Flächenentsiegelung hat positive Auswirkungen auf unsere Wohn-, Lebens- und Aufenthaltsqualität in Offenbach – denn die versiegelten Flächen heizen die Stadt im Sommer zusätzlich auf. Und jedes Stück Boden, das Wasser aufnehmen kann, schützt vor Überschwemmungen und Hochwasser und fördert die Bildung von Grundwasser. Damit wird auch die Kanalisation entlastet, deren Ausbau für höhere Wassermengen aus technischen Gründen endlich ist. Unser Ziel muss es sein, dass wir die Böden unserer Stadt wie einen Schwamm nutzen.“, erläutert Bürgermeisterin Sabine Groß.
50€ pro Quadratmeter, maximal 5.000€ Förderung von der Stadt Offenbach
Die Förderung können Bürgerinnen und Bürger für bisher überbaute oder wasserundurchlässig befestigte Flächen wie zum Beispiel Asphalt oder Beton beantragen. Die Fläche muss mindestens 20 Quadratmeter groß sein. Pro Quadratmeter werden maximal 50 Euro der Planungs-, Material- und Baukosten und insgesamt höchstens 5.000 Euro gefördert. Dabei ist die Höhe der Fördermittel mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten definiert. Die genauen Förderrichtlinien werden nach dem Beschluss der Stadtverordneten im Bereich Umwelt und Klima auf www.offenbach.de veröffentlicht. Die Entsiegelung muss mindestens 10 Jahre bestehen bleiben – auch bei einem Eigentümerwechsel. Die Beseitigung von Schottergärten sind nicht förderfähig. Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Anträge nimmt das Umweltamt entgegen und beantwortet Fragen auch unter umweltamt@offenbach.de per E-Mail.
Quelle: Stadt Offenbach