Seit dem 15. Juni 2019, also seit mittlerweile fast schon fünf Jahren, ist Deutschland um eine Fahrzeugklasse reicher: Der E-Scooter hat Einzug gehalten im bunten Mix der Verkehrsteilnehmer. Er ist seither offiziell zugelassen und auf öffentlichen Straßen unterwegs.
Die mit Elektromotor betriebenen Tretroller dürfen von Personen ab 14 Jahren als Fortbewegungsmittel in Städten genutzt werden. Ein Führerschein und eine Fahrprüfung sind nicht erforderlich. Kurzum: Für nicht allzu lange Wege steht ein einfaches, schnelles und wendiges Verkehrsmittel zur Verfügung. Doch selbstverständlich gibt es auch für E-Scooter und deren Fahrer Regeln, die zu beachten sind, um eine sichere Nutzung zu gewährleisten.
Die wichtigsten Vorgaben im Überblick:
E-Scooter dürfen nicht auf dem Gehweg fahren. Wer solch einen Elektroroller steuert, sollte Radwege, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen nutzen. Sind diese nicht vorhanden, muss man auf der Fahrbahn fahren. Der Gehweg ist tabu.
E-Scooter müssen zugelassen und versichert sein. Das bedeutet: Man benötigt eine allgemeine Betriebserlaubnis, eine Haftpflichtversicherung und eine gültige Versicherungsplakette am Fahrzeug. Folglich gilt der Grundsatz: Nicht ohne Versicherung. Das Nutzen eines E-Scooters ohne Versicherungsschutz auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz eine Straftat.
Kein Alkohol am Steuer – diese Regel gilt auch für E-Scooter-Fahrer. Wer mit 0,5 Promille oder mehr angehalten und kontrolliert wird, muss mit einem Bußgeld, Punkten und sogar Fahrverbot rechnen. Schon bei 0,3 Promille Blutalkohol kann eine Straftat vorliegen, wenn man den motorisierten Roller „fahrauffällig“ nutzt.
E-Scooter sind immer nur für eine Person zugelassen. Das Mitnehmen einer zweiten Person ist nicht gestattet. Darüber hinaus sind das Anbringen von Anhängern und deren Nutzung am E-Scooter nicht erlaubt. Außerdem sollten Taschen und andere Gegenstände weder hängend am Lenker noch stehend auf dem Trittbrett transportiert werden. All dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbußen geahndet werden kann.
Für E-Scooter gibt es keine Helmpflicht. Vom Gesetzgeber wird jedoch das Tragen eines Kopfschutzes ausdrücklich empfohlen, um Verletzungen zu vermeiden. Zudem ist die Nutzung eines Smartphones während der Fahrt verboten. Es gilt die Devise: „Sicherheit geht einfach vor.“
Mit Blick auf alle Verkehrs- und Beförderungsmittel, ob Fahrrad, Auto, Motorrad oder eben E-Scooter, bleibt festzuhalten: Wichtig sind die Übersicht im Verkehrsraum, die gegenseitige Rücksichtnahme und das nötige Verständnis für andere Menschen, die ebenfalls mobil sind.
Weitere Informationen zum Stichwort „E-Scooter“ werden aufgelistet auf der Homepage der Polizei Hessen. In der Rubrik „Schutz & Sicherheit“ (Verkehr) findet sich interessanter Lesestoff. Das Thema dort: „Fahren unter Alkoholeinfluss – eine der häufigsten Unfallursachen“.
Quelle: PM Stadt Rödermark