Nach der rechtlichen Auseinandersetzung mit der AfD über deren „Politischen Aschermittwoch“ hat die Stadt Rödermark Konsequenzen gezogen. Während der jüngsten Parlamentssitzung haben die Stadtverordneten fast einstimmig eine geänderte Benutzungs- und Gebührensatzung verabschiedet. Dies hat zur Folge, dass künftig politische Veranstaltungen von Parteien, Wählervereinigungen oder deren politischen Organisationen – gleich welcher Couleur – in der Kulturhalle nicht abgehalten werde können.
Erstmals hatte Bürgermeister Jörg Rotter in dieser Angelegenheit von seinem Recht Gebrauch gemacht, einen eigenen Antrag im Eilverfahren in den Geschäftsgang der Stadtverordnetenversammlung zu geben. Letztendlich wurde daraus eine Vorlage des Magistrats. Den Satzungsentwurf hatte die Verwaltung – mit Beratung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes – ebenfalls sozusagen „im Eilverfahren“ ausgearbeitet, ohne dabei die geforderte juristische Akribie außer Acht zu lassen.
Bürgermeister Rotter stellte zu Beginn der Debatte noch einmal klar, dass nur eine Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung verhindern könne, dass die Kulturhalle zum Kampfplatz für politische Schlammschlachten gemacht werde. „Eigentlich sagt der Name unserer guten Stube alles – es ist eine Kulturhalle. Die Bürgerinnen und Bürger haben diese Halle errichtet, damit dort das örtliche Leben stattfindet, unsere Städtepartnerschaften gefeiert werden können, Kultur erlebt werden kann.“ Rödermark werde auch weiterhin allen Parteien Räume anbieten, „aber es muss nicht unsere gute Stube sein“.
Mit der neuen Satzung sind politische Veranstaltungen ausgeschlossen. Doch das örtliche politische Leben und die Demokratie behalten ihren Platz. Die Organe der Stadt oder der Kreistag können weiterhin öffentlich in der Kulturhalle tagen.
Quelle: PM Stadt Rödermark