Die Temperaturen steigen, der Frühling kündigt sich langsam an – und das bedeutet in Rödermark: Ab dem 1. März ist wieder die Anleinpflicht für Hunde in den mit Schildern entsprechend gekennzeichneten Gemarkungsgebieten zu beachten. Bis zum 15. Juni gilt die Vorschrift während der Brut- und Setzzeit. Übergriffe von freilaufenden Hunden auf Wildtiere sollen dadurch eingedämmt werden.
Viele Hundehalter sind von der Leinenpflicht genervt. Denn gerade im Frühjahr wollen Hunde frei umherlaufen und die Gegend erkunden. Sie sind überwältigt von den vielen Geräuschen, verlockenden Gerüchen und den vielen kleinen Wildtieren. Doch genau diese Tiere sind der Grund, warum die Hunde an die Leine müssen. Die Brut- und Setzzeit bezeichnet den Zeitraum, in dem wildlebende Tiere ihren Nachwuchs bekommen, pflegen und aufziehen. Bei Vögeln ist dies die Zeit des Nestbaus, Brütens und der Aufzucht der Jungvögel. Bei Kaninchen, Hasen, Rehen oder Wildschweinen, die in dieser Zeit ihren Nachwuchs in die Welt setzen, bezeichnet man dies als Setzzeit.
Damit dies alles ohne Störungen und Gefährdungen durch freilaufende Hunde geschehen kann, wurde für diesen Zeitraum die Leinenpflicht eingeführt.
Die Stadt Rödermark hat zum 6. Dezember 2023 ihre Leinenpflicht-Satzung geändert, damit Hundehalter die leinenfreien Bereiche besser erkennen können. Die alte Satzungskarte war unübersichtlich und schwer lesbar. Mit der neuen Karte soll dies einfacher für alle Hundehalter, aber auch für die Kontrollen des Ordnungsamtes werden.
Prinzipiell kann festgehalten werden: Alle geschotterten und geteerten Wege im Gemarkungsgebiet Rödermark sind von der Leinenpflicht befreit. Auf diesen Wegen kann man Hunde laufen lassen, solange sie im Einflussbereich des Halters sind und unter seiner Kontrolle stehen. Allerdings weist das Ordnungsamt noch einmal darauf hin, dass die Befreiung nur für die Wege gilt. Auf den angrenzenden Wegen besteht (wie eh und je) Betretungsverbot. Wiesen, Felder und Äcker sind zum größten in Privatbesitz von Landwirten. Somit betritt man fremdes Eigentum, wenn man selbst oder der Hund über eine Wiese, ein Feld oder einen Acker läuft. „Und mal ehrlich, Sie möchten bestimmt auch nicht, dass jemand Fremdes in Ihrem Garten umherläuft und vielleicht noch sein Bedürfnis dort verrichtet“, bringt Erste Stadträtin und Ordnungsdezernentin die Sache auf den Punkt.
Die kommunale Ordnungsbehörde appelliert gemeinsam mit den örtlichen Jagdpächtern und Landwirten an alle Hundehalter, die Anleinpflicht zu beachten und damit einen Beitrag zum verträglichen Miteinander zu leisten. Auch sollte die Hundemarke am Halsband befestigt und eine maximal fünf Meter lange Leine benutzt werden. Hundehalter, die die Verhaltensregeln vorsätzlich und fahrlässig missachten, werden mit Geldbußen zur Kasse gebeten.
Eine Karte, die die Flächen zeigt, und die aktuelle Leinenpflichtsatzung können auf der Internetseite der Stadt aufgerufen werden. Auf www.roedermark.de führt der Weg zum Plan über die Rubriken „Leben in Rödermark“ und „Satzungsrecht“ zum Unterpunkt „121-14“.
Probleme verursachen unkontrolliert streunende Hunde auch dann, wenn sie ihr „Geschäft“ im erntereifen Gras oder auf aufgehäuften Futterreihen erledigen. Werden die Kothaufen von Erntemaschinen aufgenommen, so kann Neospora Caninum in die Nahrungskette gelangen, ein Parasit, der die Gefahr von Fehlgeburten bei Rindern heraufbeschwört.
Deshalb bittet die Ordnungsbehörde darum, eine simple Grundregel zu befolgen: Verantwortungsbewusste Hundehalter entsorgen die Hinterlassenschaften ihres jeweiligen Vierbeiners mit Kotbeuteln und lassen diese nicht einfach am Feldrand liegen, sondern nutzen die Abfallkörbe an den Wegen oder die heimische Restmülltonne, um derlei organischen Dreck hygienisch einwandfrei zu beseitigen.
In den Rathäusern in Urberach und Ober-Roden sind Tüten für die „Hundetoilette“ erhältlich. Ein 50er-Pack kostet einen Euro.
Quelle: PM Stadt Rödermark