Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Hundeliebhaber nicht mit ihren Vierbeinern auf Spielplätzen Gassi gehen. Doch leider kommt es in jüngster Zeit sehr häufig vor, dass die Stadtverwaltung Beschwerden erhält über Hundekot auf Spielplätzen. Kinder, die in Hundekot treten, Kinder, die Gefahr laufen, in Hundekot zu fassen: Das sollte ein Ding der Unmöglichkeit sein – auch ohne Zaun, Schild, Kontrollen und Überwachung.
Die Hinterlassenschaft der Hunde sollten generell überall von der Hundebesitzerin oder dem Hundebesitzer entsorgt werden. Dazu wurden im Stadtgebiet mehr als 30 Hundekotbeutelspender installiert. Die Tüten mit den Häufchen gehören anschließend in den Müll. Wer sich nicht daran hält und den Hundehaufen liegen lässt, kann für diese Ordnungswidrigkeit belangt werden.
Nach der neuen Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Langen ist das Betreten von Spielplätzen mit Hunden verboten. Wer sich daran nicht hält, muss mit einer Geldstraße bis zu 100 Euro rechnen. Gleiches gilt, wenn Hundehalter die Hinterlassenschaften des Hundes nicht entsorgt. Die städtische Ordnungspolizei hält auf Spielplätzen daher verstärkt die Augen offen.
„Wir bitten alle Hundebesitzer, an die Kinder und Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt zu denken, wenn sie mit ihrem Liebling unterwegs sind, und Spielplätze sauber zu halten“, sagen Bürgermeister Jan Werner und Erster Stadtrat Stefan Löbig. „Wir hoffen, dass alle Bürger unsere Bemühungen für eine lebenswerte und kinderfreundliche Stadt unterstützen.“
Quelle: PM Stadt Langen