Wie am Donnerstag, den 29. September 2022, von der Bundesregierung beschlossen wurde, wird die geplante Umlage auf die Gasbeschaffung von 2,418 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde nicht in Kraft treten. Um den hohen Energiekosten entgegenzuwirken, hat man sich außerdem auf eine Senkung der Mehrwertsteuer für Erdgas und Fernwärme von 19 % auf 7 % ab 1. Oktober 2022 geeinigt. Die neu eingeführte niedrige Gasspeicherumlage über 0,059 Cent pro Kilowattstunde sowie die bereits bestehende Bilanzierungsumlage bleiben allerdings weiterhin in Kraft.
„Wir werden den preislichen Vorteil, der sich aus dem Wegfall der Umlage sowie der Mehrwertsteuersenkung ergibt, umgehend an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben“, sagt Kirk Reineke, Geschäftsführer der Stadtwerke Neu-Isenburg. „Unsere Kundinnen und Kunden profitieren sofort von der Mehrwertsteuersenkung, denn in unserer Jahresverbrauchsabrechnung, die im Februar 2023 kommen wird, wird der Gas- und Fernwärmeverbrauch mit dem neuen Mehrwertsteuersatz abgerechnet. Das hilft vielen Bürgerinnen und Bürgern mit niedrigem Einkommen weiter. Den ebenfalls angekündigten Erdgaspreis- oder Strompreisdeckel, werden wir selbstverständlich ebenfalls in voller Höhe weitergeben“, ergänzt Reineke.
Die neuen Preisblätter von Erdgas und Fernwärme sind auf der Homepage der Stadtwerke unter www.swni.de abrufbar und werden den Kunden Mitte Oktober 2022 mit der kommenden Preisanpassung zum 01. Januar 2023 zugeschickt.
Die Stadtwerke raten allen Kunden, die aufgrund der angekündigten Gasbeschaffungsumlage ihren monatlichen Abschlag schon erhöht haben, diesen nicht wieder zu senken. Eventuell zu viel gezahlte Abschläge werden bei der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Bei Fragen können sich Kunden und Kundinnen gerne per E-Mail unter kundenmanagement@swni.de oder auch telefonisch unter 06102 246-199 an das Stadtwerke-Team wenden. Auch über einen persönlichen Besuch in der Schleussnerstraße 62 freuen sich die Stadtwerke.
Quelle: PM Stadtwerke Neu-Isenburg