Eine gemeinsame Kontrollaktion zur Verkehrssicherheit haben die Polizei, vertreten durch Marco Gonnermann, dem Neu-Isenburger „Schutzmann vor Ort“ und die Kollegen der Ordnungspolizei im Bereich der Albert-Schweitzer-Schule vergangene Woche, Mittwoch (2.11.) und Donnerstag (3.11), im Zeitraum von 7:30 bis 9:00 Uhr, durchgeführt.
Neben der Jugendverkehrserziehung für Schul- und Vorschulkinder war die Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer das Ziel der Aufklärungsarbeit der Polizei und Ordnungspolizei. Häufige Themen waren die Gurt- und Kindersicherungspflicht oder das unerlaubte Parkverhalten von Eltern im Bereich der Schule, das immer wieder zu Gefährdungen von Schülerinnen und Schülern führte. Ein weiterer Schwerpunkt der Aufklärungsarbeit lag auf dem Schulweg. Hier wurde beispielsweise auf die sichere Ampelüberquerung der Kinder geachtet. Insbesondere in der dunklen und nebeligen Herbst- und Winterzeit sollte auf dem täglichen Schul- oder Arbeitsweg, auf adäquate, gut sichtbare Kleidung und lichttechnische Ausstattung geachtet werden. Wichtig ist die ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.
„Insgesamt standen bei der Aktion die Prävention und die Aufklärung im Vordergrund, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Leider sind das unerlaubte Parkverhalten von Eltern im Bereich der Schule oder die fehlende Fahrradbeleuchtung Dauerbrennerthemen. Die Beamten der Polizei und Ordnungspolizei konnten in vielen Gesprächen, die Kinder und die Eltern dafür sensibilisieren. Wir hoffen, dass wir damit dazu beitragen, den Schulweg sicherer zu gestalten“, sagt Erster Stadtrat Stefan Schmitt.
Der sichere Schulweg – Schulwegeplan
Um den Schulweg sicherer zu gestalten, gibt es einen Schulwegeplan für jede Grundschule. Auf ihm ist der sicherste Schulweg – nicht der kürzeste – eingezeichnet. Für jede Schule steht ein solcher Plan zum Download auf der Homepage der Stadt Neu-Isenburg zur Verfügung (https://neu-isenburg.de/leben-und-wohnen/schulen/schulwegplaene/).
Markierte Radaufstellflächen
Bei der Kontrollaktion im Bereich der Albert-Schweitzer-Schule wurde auch festgestellt, dass nicht alle Autofahrenden die Bedeutung der markierten Radaufstellflächen vor Ampeln beachten.
Um die Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmenden zu minimieren und die Sichtbarkeit des Radverkehrs zu verbessern, gibt es im Bereich der Ampeln rot markierte Radaufstellflächen für Fahrräder.
Diese dürfen von Kraftfahrzeugen nicht blockiert werden. Während der roten Ampelphase dürfen ausschließlich Radfahrende in diesem Bereich halten. Dies verdeutlicht auch die Markierung mit dem Piktogramm „Radfahrer“. Alle anderen Verkehrsteilnehmenden müssen an der zurückliegenden Haltelinie, vor der roten Fläche, stehen bleiben. Springt die Ampel auf Grün, können die Radfahrenden als Erste, vor dem KFZ-Verkehr, gefahrloser die Kreuzung passieren.
Für Radfahrende ist am rechten Fahrbahnrand zusätzlich ein Auffangradfahrstreifen, also ein paar Meter Schutzstreifen vor der Aufstellfläche markiert, die den Radfahrenden den Platz zum Vorbeifahren geben soll. Sie sind vom KFZ Verkehr freizuhalten.
Die Wartepflicht für Kraftfahrzeuge an der zurückliegenden Haltelinie gilt an allen Kreuzungen, an denen Radaufstellflächen markiert sind.
Quelle: PM Stadt Neu-Isenburg