Die Anzahl von Wohnmobilen und Wohnwagen hat sich von 61 Neuzulassungen im Jahr 2019 um 85,25 Prozent auf 113 Zulassungen im Jahr 2020 gesteigert. Mit Stand zum 1. Juli 2021 sind aktuell insgesamt 650 Wohnmobile und Wohnwagen bei der Stadt Offenbach zugelassen. Bei einem Gesamtbestand von 74.116 Fahrzeugen beträgt der Anteil der Campingfahrzeuge auf Offenbachs Straßen demnach 0,88 Prozent. Damit liegt die Stadt Offenbach etwas unter dem Bundesdurchschnitt. Deutschlandweit waren zum 01.01.2021 laut Kraftfahrtbundesamt insgesamt 66.888.020 Fahrzeuge zugelassen. Davon 674.697 Wohnmobile und 722.516 Wohnwagen. Das entspricht 2,09 Prozent des Gesamtfahrzeugbestandes.
„Endlich ist er da, der Sommer. Doch Urlaub ist im Angesicht von Corona schwierig zu planen. Viele Menschen haben daher eine Alternative zum klassischen Hotelurlaub für sich entdeckt. Das Reisen im eigenen Wohnmobil oder Wohnwagen. Das merken auch die Beschäftigten im Bürgerbüro“, erörtert der jetzt für das Bürgerbüro zuständige Stadtrat Martin Wilhelm die Steigerung der Zulassungszahlen für Wohnmobile.
„Dabei ist die Zulassung von Wohnmobilen mitunter aufwändiger als eine Standard-Zulassung“, ergänzt Sandra Sobiech, Sachgebietsleiterin im Bürgerbüro. „Das liegt daran, dass es sich hierbei oftmals um sogenannte mehrstufige Fahrzeuge handelt. Das sind Fahrzeuge, bei denen zunächst ein Basisfahrzeug gebaut wird und die dann einen speziellen Wohnmobil-Aufbau erhalten. Die technischen Daten müssen bei der Zulassung manuell eingetragen werden, manchmal sind auch spezielle Gutachten erforderlich.“
Die Frage, welche Voraussetzungen notwendig sind, um überhaupt ein Wohnmobil fahren oder einen Wohnwagen ziehen zu dürfen, beantwortet Annette Wallisch, Sachgebietsleiterin im Bürgerbüro:“ Das hängt immer davon ab, welche Fahrerlaubnisklasse vorliegt. Die bis vor der Führerscheinreform im Jahr 1999 erworbene Klasse drei erlaubt Zugfahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Anhänger. Dabei darf die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination zwölf Tonnen nicht überschreiten. Mit der Klasse B, der aktuell erteilten Fahrzeugklasse, dürfen Wohnmobile bis 3,5 Tonnen gefahren werden oder eine Kombination aus Fahrzeug und Anhänger, solange 3,5 Tonnen nicht überschritten werden. Für größere Gefährte gelten weitere Fahrerlaubnisklassen.“
Quelle: Stadt Offenbach