Die Maßnahmen gegen das Gehwegparken in Rodgau gehen ab 18. März in die nächste Runde. Betroffen sind in Nieder-Roden die Büchnerstraße, in Jügesheim die Egerstraße und die Weiskircher Straße. In den Wohngebieten (flächendeckenden Tempo-30-Zonen) in Rodgau fehlen danach fast nur noch die Straßen rund um die Großbaustelle in der Schillerstraße. Hier wird die Ordnungsbehörde tätig, wenn die Baustelle abgeschlossen ist.
Hinweise an die Bewohnerinnen und Bewohner und die am Verkehr teilnehmenden Personen erfolgen in gewohnter Weise, bevor das Falschparken nach circa 3 Wochen geahndet wird. Zeitgleich wird die Aktion nun auch in den Gewerbe- und Industriegebieten praktiziert. Die Ordnungsbehörde startet dabei in Jügesheim, Dudenhofen und Nieder-Roden. Hinweisschreiben an die Bewohnerschaft entfallen, so dass in Gewerbe- und Industriegebieten direkt mit roten Hinweiszetteln an den Fahrzeugen auf die zukünftigen Verwarnungen hingewiesen wird. Die Bearbeitung der einzelnen Straßen erfolgt versetzt, so dass die Ordnungspolizei auch ihren anderweiten Aufgaben nachkommen kann. In den Straßen, in denen die Aktion bereits durchgeführt wurde, wird das Parken auf dem Gehweg weiterhin verwarnt. Das dabei festzusetzende Verwarngeld in Höhe von 55 Euro geht zurück auf eine bundeseinheitliche Erhöhung der Gebühren durch das Bundesverkehrsministerium (seit November 2021). Damit soll der nicht motorisierte Verkehr auf den Gehwegen in seiner besonders schutzwürdigen Bedeutung hervorgehoben werden. Mit Fragen oder Hinweisen kann man sich hierzu direkt an die Ordnungsbehörde – ordnungsamt@rodgau.de – wenden.
Quelle: PM Stadt Rodgau