Nach der Dr.-Weinholz-Straße in Dudenhofen wird nun auch in Hainhausen eine Fahrradstraße eingerichtet. Sie führt über die Eppsteiner-Straße und Burgstraße von der S-Bahn Hainhausen zur Alfred-Delp-Straße. Diese Wegebeziehung ist eine wichtige Ost-West-Achse, vor allem für die Rad fahrenden Schülerinnen und Schüler der Münchhausen- und der Geschwister-Scholl-Schule. Die Fahrradstraße ist somit eine nicht unerhebliche Maßnahme zur Schulwegesicherung und dies für die Schülerinnen und Schüler aus Rodgau und auch aus Heusenstamm.
Mit dem Radweg von Rembrücken nach Hainhausen und dem Fuß- und Radweg durch die Unterführung am S-Bahnhof Hainhausen stellt die Fahrradstraße eine optimale Ergänzung für den sicheren Schulweg zu den beiden Schulen dar. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Burgstraße, Neue Straße, Martin-Bihn-Straße und Heinrich-Sahm-Straße wurden vorab über ein Schreiben in den Briefkästen von den maßgeblichen Veränderungen informiert. Mit der Einrichtung der Fahrradstraße sind einige Änderungen verbunden. Eine Fahrradstraße darf von anderem Fahrzeugverkehr nicht benutzt werden, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei” wird die Einfahrt, und damit weiterhin die Nutzung der Fahrradstraße für die Bewohnerschaft ermöglicht. In der Fahrradstraße gilt grundsätzlich in den Kreuzungsbereichen rechts-vor-links. Das gilt aber nicht für die Einmündung der Martin-Bihn-Straße in die Eppsteiner Straße, da aus verkehrsberuhigten Bereichen kommen immer die Vorfahrt der anderen zu beachten ist. Rad Fahrende dürfen nicht überholt werden, wenn der Abstand von mindestens 1,5 m beim Überholvorgang nicht eingehalten werden kann. Zulässig ist, dass Fährräder auch nebeneinander genutzt werden können. Damit keine zusätzliche Fahrbahnverengung durch parkende Fahrzeuge entsteht, werden die noch bestehenden öffentlichen Parkmöglichkeiten markiert. Diese befinden sich dann — aufgrund der teilweise zu schmalen Straßen — nur noch von der S-Bahn kommend bis zur Martin-Bihn-Straße.
Da der öffentliche Parkraum nicht primär den Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung steht, werden dieses gebeten, ihre Fahrzeuge, soweit möglich, auf privaten Stellplätzen oder in den vorhandenen Garagen abzustellen. An der Geschwindigkeitsbegrenzung ändert sich in der neuen Fahrradstraße nichts. Hier galt bereits Tempo 30 und das bleibt auch weiterhin so. Die Stadt Rodgau sieht in der Einrichtung der Fahrradstraße eine weitere Chance, die Verkehrssituation weg vom autozentrierten Verkehr hin zu allen Fortbewegungsformen in einem friedlichen Miteinander zu entwickeln. Da es sich in dem ausgewiesenen Bereich ausschließlich um eine Anliegerstraße handelt, sind die besten Voraussetzungen für eine Fahrradstraße gegeben.
Quelle: PM Stadt Rodgau