2023 wurden 289 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, dies waren 21 Messungen weniger als 2022. 290.421 Fahrzeuge (2022: 249.084) wurden erfasst, von denen aufgrund der Messergebnisse in 11.721 Fällen (2022: 10.721) eine Verwarnung erteilt wurde. In 1.783 Fällen (2022: 1.455) erfolgte wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung, also mehr als 16 km/h schneller als erlaubt, die Weiterleitung der Ordnungswidrigkeit an das Regierungspräsidium in Kassel. In 60 Fällen musste ein Fahrverbot ausgesprochen werden (2022: 42).
Der prozentuale Anteil bleibt jedoch annähernd stabil, zeigt sich aber tendenziell niedriger. Die Summe der Verwarnungen und Bußgelder (13.504) ist im Verhältnis zu den erfassten Fahrzeugen (290.421) mit 4,6 Prozent im Vergleich zu 2022 (4.9 Prozent) das fünfte Jahr nacheinander niedriger.
Die höchsten Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden an folgenden Stellen gemessen:
- 1. entlang der L 3117, Höhe Müllerwiese in Sprendlingen (außerorts)
146 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h; - 2. entlang der Hainer Chaussee, Höhe Theisenmühle in Dreieichenhain (innerorts)
109 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h; - 3. entlang der Hainer Chaussee, Höhe Kinzigstraße in Dreieichenhain (innerorts)
106 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h; - 4. entlang der L 3262, Bereich Rundseeschneise in Buchschlag (außerorts)
131 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h; - 5. entlang der Philippseicher Straße in Götzenhain, Höhe Schloss, (außerorts)
107 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h; - 6. entlang der L 3317 Richtung Messel, Bereich Kuhtrift in Offenthal (außerorts)
130 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h; - 7. entlang der B 486, Höhe Wetterturm in Offenthal (außerorts)
127 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h; - 8. entlang der L 3317, Neuhöfer Straße in Götzenhain (außerorts)
124 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h; - 9. entlang der B 486, Höhe Flurstraßenbrücke in Offenthal (außerorts)
121 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h; - 10. entlang der Offenbacher Straße, Lärmschutz, in Sprendlingen (innerorts)
75 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h; - 11. entlang der Offenbacher Straße, Höhe Dreieich Plaza in Sprendlingen (innerorts)
95 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h; - 12. entlang der Straße „An der Trift“, Höhe Nr. 63 in Dreieichenhain (innerorts)
87 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h; - 13. entlang der Fichtestraße im Bereich Lärmschutz in Sprendlingen (innerorts)
62 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h; - 14. entlang der August-Bebel-Str. Höhe Nr 44 in Sprendlingen (innerorts)
62 km/h anstelle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h; - 15. entlang der Christoph-Helwig-Straße in Sprendlingen (innerorts)
33 km/h anstelle von Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich,
7.159 Mal registrierte die Ordnungspolizei eine Parksünde, das sind rund 2.000 Fälle mehr als im Jahr davor (2022: 5.229). Häufigste Vergehen waren 1.412 Mal das Parken ohne Parkscheibe (2022: 1.457), 833 Mal das Parken im Haltverbot (2022: 640), gefolgt von 648 Mal das Parken mit falsch eingestellter Parkscheibe, 626 Mal das Parken im 5-Meter-Bereich und 622 Mal das Parken auf dem Gehweg (2022: 267).
In 17 Fällen musste ein Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Handynutzung während der Fahrt eingeleitet werden (2022: 24). Deutlich höher war 2023 indes die Zahl der Rotlichtverstöße mit 313 Fällen (2022: 64). Der Rotlichtverstoß stellt immer einen Bußgeldtatbestand dar. Wer die rote Ampel überfährt, wenn sie länger als eine Sekunde ”rot” zeigt, dem droht zusätzlich ein Fahrverbot für einen Monat. 2023 wurde in 77 (2022: 9) Fällen dieses Verbot durch das Regierungspräsidium Kassel ausgesprochen. Glücklicherweise kam es in keinem Fall zu einer Gefährdung eines Fußgängers, was neben dem Fahrverbot auch ein erhöhtes Bußgeld bedeutet hätte.
„Es zeigt sich, dass mit der Aufstellung der ‘Starenkästen’ an den sechs Ampelanlagen insgesamt eine abschreckende Wirkung erzielt wird, sodass insbesondere Kinder auf dem Weg zum Kindergarten und zur Schule noch wirkungsvoller im Straßenverkehr geschützt werden“, so Karin Eisenhauer, Fachbereichsleiterin Bürger und Ordnung. Sie ergänzt, dass die gestartete Neuausrichtung in der Verkehrsüberwachung mit einer sukzessiven Erneuerung der technischen Geräte den richtigen Weg darstellt.
Bürgermeister Martin Burlon ergänzt: „Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Verkehrsführung in Dreieich so kinderverträglich wie möglich zu gestalten. Dazu gehören unter anderem Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche ebenso wie kindgerechte Ampelphasen, Verkehrsüberwachung, Straßenraumgestaltung und ein sicheres Schulwege- und Radwegenetz. Die Schulwegemarkierung ist dabei ein wichtiger Baustein, auch die Verkehrsaufklärung und -erziehung der Schulen sowie die Erklärungen und Hilfestellungen durch die Eltern.“
Quelle: PM Stadt Dreieich