Langsam neigt sich der Sommer dem Ende zu und der Herbst zeigt seine ersten Vorboten. Einer dieser Vorboten sind reife Äpfel. Rund um Egelsbach gibt es mehrere Streuobstwiesen und einzelne Streuobstbäume. Aber darf man die Äpfel auch pflücken? Grundsätzlich ist das pflücken des Obstes nicht erlaubt, denn die Bäume stehen auf Privatgrundstücken oder auf Grundstücken der Gemeinde Egelsbach. Viele Streuobstwiesen im Eigentum der Gemeinde sind verpachtet, daher steht auch das Obst nicht für die Allgemeinheit zur Verfügung.
In diesem Jahr hat die Gemeinde zum ersten Mal in Ihrem Besitz befindlichen Bäume zum selbst ernten ausgewiesen. Zu erkennen sind sie an der farblichen Markierung am Stamm. Hier ist pflücken erlaubt und auch gewünscht. Allerdings gibt es auch hier Regeln die es zu beachten gilt. Gepflückt werden dürfen nur Mengen für den eigenen Hausgebrauch, also haushaltsübliche Mengen, zum Beispiel das Pflückvolumen eines kleinen Korbes. Weiterhin ist zwingend darauf zu achten, dass der Baum nicht zu Schaden kommt. Das bedeutet, dass keine Äste oder Zweige abgebrochen bzw. entfernt werden sowie Schädigungen am Stamm oder der Krone, z.B. durch Anstellen einer Leiter, sind zu vermeiden.
„Wir haben vor, die Freigabe der Obstbäume zum Pflücken in den nächsten Jahren sukzessive auszuweiten“ so Bürgermeister Tobias Wilbrand. So ist geplant, dass künftig auch Privateigentümer, die ihr Obst nicht selbst nutzen, ihre Obstbäume für die Allgemeinheit freigeben können. Während in diesem Jahr die Bäume farblich gekennzeichnet wurden, könnte für die Zukunft die Ausgabe von biologisch abbaubaren Bändern in Betracht kommen.
Quelle: PM Gemeinde Egelsbach