Die Markierungsarbeiten sind erfolgreich beendet, und die angepasste Beschilderung (Verkehrsschilder) ist gestellt. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern haben Bürgermeister Steffen Ball, Erster Stadtrat Uwe Michael Hajdu, Professor Jürgen Follmann von der Hochschule Darmstadt mit seinem Team und Tobias Kälke vom Fördermittelgeber Hessen Mobil die erste Heusenstammer Fahrradstraße in der Patershäuser Straße offiziell eröffnet.
Damit steht dem Radverkehr in der Patershäuser die ganze Fahrbahn zur Verfügung – er hat hier Vorrang. Mit der Führung auf der Fahrbahn und der Nutzungsmöglichkeit der gesamten Fahrbahnbreite werden die Gefahrenpotenziale für Radfahrende reduziert, weil sich Radfahrende gegenseitig überholen und nebeneinander fahren können, ein größerer Abstand zu parkenden Autos herrscht (sogenannte Dooring Zones) und auch weniger Probleme mit Fußgängerinnen und Fußgänger entstehen.
Mit der Einrichtung einer Fahrradstraße sollen die Konflikte der einzelnen Verkehre reduziert und der Sicherheits- und Wohlfühlfaktor der einzelnen Verkehrsteilnehmenden gesteigert werden. Das schließt eine flexible und sichere Fortbewegung auch für weniger routinierte Radfahrende sowie Seniorinnen und Senioren und Kinder ein. Damit steht eine zügige, attraktive und stressfreie Route und Führung für alle Radfahrenden vom Schul- bis zum Freizeitverkehr zur Verfügung.
In der Fahrradstraße in der Patershäuser Straße gilt:
- Radfahrende dürfen nebeneinander fahren. Das ist hier ausdrücklich erlaubt.
- Der motorisierte Individualverkehr darf die Fahrradstraße befahren, muss das Fahrverhalten aber der jeweiligen Situation anpassen (zum Beispiel Verringerung der Geschwindigkeit und Einordnen hinter den Radfahrenden). Hinweis: Rücksicht und Umsicht beim motorisierten Verkehr ist gefragt! Beim Überholen von Radfahrenden muss ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden (Novelle der Straßenverkehrsordnung 2020), was in der 30-Zone aus Platzgründen faktisch kaum möglich ist. Umso wichtiger ist ein angemessenes Fahrverhalten.
- In der gesamten Fahrradstraße gilt 30 km/h Höchstgeschwindigkeit.
- Lastkraftwagen dürfen die Fahrradstraße nicht befahren (Ausnahme Lieferverkehre).
- Geänderte Vorfahrtsregeln/Verkehrsbeschilderung: Vorfahrt in der Patershäuser Straße zwischen Paul- und Ringstraße.
- Parkregelung nach Straßenverkehrsordnung (StVO).
„Die erste Fahrradstraße in unserer Stadt ist eine sinnvolle Integration ins städtische Radverkehrsnetz. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Stadt- und Regionalverkehrs und einer der Bausteine der Entwicklung unserer Nahmobilität, um kurze Wege und Entfernungen mit dem Rad und zu Fuß so barrierefrei, so sicher und so nachhaltig wie möglich zu gestalten,“ bekräftigt Bürgermeister Steffen Ball. „Für die Verkehrswende und die Verbesserung der Stadtmobilität ist die Förderung des Radverkehrs elementar. Wenn viele aufs Rad umsteigen, können wir die Lebensqualität in der Stadt und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, die soziale Teilhabe an Mobilität pushen und natürlich auch Emissionen vermeiden.“
Quelle: PM Stadt Heusenstamm