“Die Blendung von Luftfahrzeugen und deren Insassen mit Laserpointern ist kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich hierbei um eine Straftat, einen gefährlichen Eingriff in die Sicherheit des Luftverkehrs, die bei Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird. Selbst bei fahrlässigem Vorgehen beträgt die Strafandrohung eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Außerdem kommt, abhängig von den Umständen der Tat, auch der Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung in Betracht,” sagt Kriminalhauptkommissar Lars Krämer von der Kriminalpolizei in Offenbach.
Innerhalb der letzten zwei Monate ist die Zahl der Laserblendungen von Flugzeugen beim An- beziehungsweise Abflug auf den Frankfurter Flughafen angestiegen. Mögliche Tatorte waren in diesen Fällen unter anderem das Stadtgebiet von Offenbach, Mühlheim am Main, Neu-Isenburg sowie Langen, weshalb hiesige Kriminalpolizei die Bearbeitung der Strafanzeigen übernimmt. “Oftmals dürfte die Unwissenheit über die Strafbarkeit Grund für eine Blendung mit einem Laserpointer sein,” gibt Kriminalhauptkommissar Krämer zu verstehen. Dahingehend möchte die Polizei nochmal auf die Gefahren und die Konsequenzen, die durch eine derartige Handlung entstehen können, hinweisen. Zeugen, die verdächtige Personen beobachten, melden sich bitte umgehend bei der Polizei.
Quelle: PM Polizeipräsidium Südosthessen