Vereine haben es in diesen Zeiten nicht leicht. Da war und ist der Corona-Virus. Aktuell und in Zukunft sind es außerdem die steigenden Energiekosten, die in besonderer Weise von Vereinen mit eigenen Gebäuden und Anlagen zu schultern sind. „Wir warten und hoffen auf Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene, die den Vereinen einen Teil der Last nehmen. Wir nutzen aber bereits jetzt die Möglichkeiten, die uns unsere Vereinsförderungsrichtlinien bieten“, betont Bürgermeister Jörg Rotter.
Auf Initiative des Magistrats hat die Stadtverordnetenversammlung während ihrer jüngsten Sitzung eine Änderung der Vereinsförderungsrichtlinien beschlossen, um den Vereinen mit eigenen Gebäuden und Anlagen zu helfen.
Konkret wurde der Zuschusssatz für Investitionen und Reparaturen auf nun 15 Prozent der nicht gedeckten Kosten angehoben bzw. vereinheitlicht – bislang galt ein Rahmen zwischen 10 und 15 Prozent.
Zudem wurde der zusätzliche Zuschusssatz für alle Maßnahmen, die energetische Wirkung haben, von 5 auf 15 Prozent erhöht, so dass dafür insgesamt ein Zuschuss von 30 Prozent der nicht gedeckten Kosten gilt.
Fachbereichsleiter Thomas Mörsdorf zeigte sich erfreut über den einstimmigen Beschluss des Stadtparlaments: „Mit diesen Änderungen helfen wir unseren Vereinen im Rahmen unserer Möglichkeiten. Die Finanzierung ist durch die Ansätze des Haushaltsplans 2023 gesichert.“
Bei Fragen und Beratungsbedarf helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Fachabteilung „Heimat und Europa“ den Vereinen gerne weiter.
Quelle: PM Stadt Rödermark