Mit dem startenden Frühjahr beginnt in der Natur auch wieder die Brut- und Setzzeit. In dieser Zeit brüten viele wild lebende Tiere beziehungsweise bringen ihren Nachwuchs zur Welt. Zum Schutz der Fauna gilt im Stadtgebiet Heusenstamm daher im Zeitraum vom 15. Februar bis 15. Juni eine besondere Aufsichts- und Anleinpflicht für Hunde auf und an allen Grünflächen in der Heusenstammer Gemarkung sowie im Wald.
Nach den Bestimmungen der entsprechenden Satzung der Stadt Heusenstamm müssen Hunde im genannten Zeitraum im gesamten Feld-, Flur- und Waldbereich, insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden und an Flussläufen, an der Leine geführt werden, um die Aufzucht der jungen Wildtiere nicht zu stören. Freilaufende Hunde könnten zum Beispiel Bodenbrüter wie Rebhühner, Lerchen oder Kiebitze aus ihren Nestern vertreiben, deren Eier oder Jungen dann wiederum leichte Opfer für andere Tiere werden. Hundehalter*innen nehmen diesen Vorgang meist nicht wahr, wenn sich das Geschehen in dichtem Gras oder im Unterholz abspielt. Es wird daher an das Verantwortungsbewusstsein aller Hundehalterinnen und Hundehalter appelliert, Rücksicht auf Jungwild und Jungvögel zu nehmen und sich an die Leinenpflicht zu halten.
Hinzuweisen bleibt in diesem Zusammenhang auch darauf, dass Hunde innerhalb der bebauten Bereiche im öffentlichen und allgemein zugänglichen Raum, hier vor allem an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs, an Kindergärten und Schulen, an Unterführungen und Durchgängen sowie in Park-, Garten- und Grünanlagen, grundsätzlich nur angeleint geführt werden dürfen.
Verstöße können in beiden Fällen mit einem Bußgeld geahndet werden.
Quelle: PM Stadt Heusenstamm