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OF-News Heusenstamm

Heusenstamm unterzeichnet Resolution zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes

7. Februar 2024
in Heusenstamm
Heusenstamm unterzeichnet Resolution zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes

Foto: Stadt Heusenstamm

Der Magistrat hat kürzlich beschlossen, gemeinsam mit anderen hessischen Kommunen (Egelsbach, Freigericht, Groß-Umstadt, Hasselroth, Hünfeld, Mühlheim am Main, Rasdorf, Rodenbach, Schöneck und Steinau an der Straße) eine Resolution an den Hessischen Landtag zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes zu unterzeichnen. Anlass für diese Resolution ist die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Dezember 2023, dass eine Öffnung „von ohne Personal betriebenen Verkaufsmodulen“ sonntags nicht zulässig ist. Betroffen von dieser Regelung sind vor allem Supermärkte im digitalen Kleinstflächenformat wie unser teo in Rembrücken.

Die Kommunen fordern, dass vollautomatisierte Verkaufsflächen, die an Sonn- und Feiertagen ohne Einsatz von Personal auskommen, auch an Sonn- und Feiertagen durchgehend geöffnet sein können. „Der Hessische Landtag berät derzeit mögliche Änderungen des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes. Gemeinsam mit den genannten Kommunen setzen wir uns für die Nahversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger und für unsere Wirtschaftsstandorte ein,“ unterstreicht Bürgermeister Steffen Ball

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Resolution der Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen der Standortkommunen eines teo-Marktes an den Hessischen Landtag zur umgehenden Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes

Die Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen der Kommunen Egelsbach, Freigericht, Groß-Umstadt, Hasselroth, Heusenstamm, Hünfeld, Mühlheim am Main, Rasdorf, Rodenbach, Schöneck und Steinau an der Straße fordern den Hessischen Landtag auf, umgehend das hessische Ladenöffnungsgesetz dahingehend zu ändern, dass vollautomatisierte Verkaufsflächen, die an Sonn -und Feiertagen ohne Einsatz von Personal auskommen, auch an Sonn- und Feiertagen durchgehend geöffnet sein können. Bis zur Änderung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes erhalten die Standortkommunen die Möglichkeit, Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen durch Ausnahmegenehmigung zu ermöglichen.

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Begründung: Gerade im ländlichen Raum und kleineren Orten, wo die Versorgung insbesondere mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs durch Rückzug oder Nichtansiedlung von Discountern und Supermarktketten wohnortnah nicht sichergestellt ist, sind innovative Lösungen notwendig. Hier hat die Firma tegut mit dem teo eine für alle Bürger ansprechende Lösung für Waren des täglichen Bedarfs zu erlangen, gefunden. Umso dankbarer sind wir, dass die Firma tegut teo-Märkte in unseren Kommunen errichtet hat. Selbstverständlich müssen auch solche Projekte wirtschaftlich tragfähig sein. Dazu gehört gerade auch der Umsatz an Sonn- und Feiertagen. Denn eine Unwirtschaftlichkeit stellt im Endeffekt den Markt auch an anderen Tagen in Frage.

Das Hessische Ladenöffnungsgesetz hinkt der heutigen Zeit hinter her. Die Innovation der Firma tegut mit den teo-Märkten wird durch strikte Anwendung des Gesetzes ausgebremst, insbesondere da kein Personal an Sonntagen/ Feiertagen gebunden wird. Dem Gedanken dem ländlichen Raum einen besonderen Dienst zu erweisen, sollte nicht durch ein veraltetes Gesetz, welches nicht in die heutige Zeit passt, gekippt werden. Die Gestaltung der Sonntage/Feiertage, insbesondere der jungen Menschen hat sich stark verändert, da stellt sich die Frage warum nicht in einem personallosen teo-Markt eingekauft werden kann. Mündige erwachsene Menschen sollten doch selbst entscheiden können, wie die Gestaltung von Sonntagen/Feiertagen durchgeführt wird. Durch die teo-Märkte in unseren Kommunen wurde kein anderer Markt geschlossen, im Gegenteil, benachbarte Bäcker, Metzger usw. haben eine höhere Frequenz erfahren und sind dankbar über die teo-Märkte.

Artikel 139 der Weimarer Verfassung kannte keine Verkaufsautomaten, sondern Verkaufspersonal. Die sonntägliche Arbeitsruhe dieses Berufszweiges sollte beibehalten bleiben und wird hier auch nicht angerührt.

Da einer Gesetzesänderung dadurch beispielsweise sonn-feiertäglich beschäftigtes Personal nicht entgegensteht und diese gerade im Sinne der Landbevölkerung großmehrheitlich Zuspruch erhalten würde, sind die bisherigen, eben anderen Voraussetzungen geschuldeten Gesetze mittlerweile nicht nur durch geänderte Technik, völlig überholt. Wird an der bisherigen Regelung festgehalten, sind solche Geschäftsmodelle wie z. B. teo-Standorte insbesondere im ländlichen Raum Hessens im Bestand gefährdet. Nicht nur im Sinne der Stärkung des ländlichen Raumes, sondern in dessen Steigerung der Attraktivität und besonders auch für in ihrer Mobilität eingeschränkten Mitmenschen, sind Märkte, die keinerlei Personaleinsatz sonn- und feiertäglich in Anspruch nehmen, heute unverzichtbar.

(Resolution im Wortlaut)

Quelle: PM Stadt Heusenstamm

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