Offenbach (ots)
Drei weitere Waldbrände haben am Dienstagabend und am frühen Mittwochmorgen Feuerwehr und Polizei erneut beschäftigt. Zunächst brannte gegen 19.40 Uhr in Heusenstamm eine kleine Fläche (zwei Quadratmeter) am Waldrand nördlich der Industriestraße. Kurz nach 21 Uhr wurden die Rettungskräfte dann nach Hainburg in die Nähe der ehemaligen Lehmgrube an der Landesstraße 3416 entsandt. Gemeldet wurden hier ein Brand sowie eine große Rauchsäule. Etwa 50 Feuerwehrleute rückten an und konnten das Feuer, das sich inzwischen auf gut 600 Quadratmeter ausbreitete, schnell löschen. Gegen 1.30 Uhr am frühen Mittwochmorgen wurden die Florianer aus Hanau in ein Waldstück bei Steinheim gerufen. Südöstlich der Darmstädter Straße stand eine Fläche von etwa 800 Quadratmetern in Flammen. Eine Polizeistreife hatte kurz zuvor Brandgeruch wahrgenommen und zusammen mit der Feuerwehr zunächst noch die Brandstelle gesucht. Im Zuge der dortigen Löschmaßnahmen setzte die Feuerwehr auch eine Drohne ein. Der summierte Brandschaden in Hainburg und Hanau beläuft sich auf etwa 8.000 Euro. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse gehen die Ermittler in allen drei Fällen von vorsätzlicher Feuerlegung aus. Auch ein Zusammenhang zwischen diesen Bränden wird nun geprüft. Mit Blick auf die jüngsten Brandgeschehnisse, wo ebenfalls noch die Ermittlungen mit Nachdruck geführt werden, rät die Kriminalpolizei zur erhöhter Wachsamkeit dieser Tage in den Wäldern und Feldgemarkungen. Mit ihrem Appell zielen die Beamten nicht nur auf die Meldung eines Brandes oder etwa verdächtiger Personen in dem Zusammenhang ab, sie rufen auch zu umsichtigem Verhalten in der Natur auf. Jede arglos weggeworfene Zigarette, jedes Grillfeuer, jedes auf trockenem Waldboden abgestellte Auto mit heißem Abgasstrang kann ebenfalls ein Feuer mit verheerenden Folgen verursachen. Auch Flaschen und Gläser gehören nicht in die Umwelt, denn hier kann durch Sonneneinstrahlung ein Brennglaseffekt entstehen, sodass sich trockenes Gras, Laub oder Geäst rasch entzünden kann. Brände können demnach auch fahrlässig hervorgerufen werden.
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