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OF-News Kreis Offenbach

Wie die Gefahrgutüberwachung des Kreises für Sicherheit auf der Straße sorgt

Auch wer Lieferungen erhält, ist in der Pflicht

21. Juni 2023
in Kreis Offenbach
Wie die Gefahrgutüberwachung des Kreises für Sicherheit auf der Straße sorgt

Die Kanister dieser Ladung sind gut sichtbar als »Gefahrgutklasse 3 - entzündbare flüssige Stoffe« gekennzeichnet. (Archivbild Kreis Offenbach)

Die Straßen im Kreis Offenbach bilden ein pulsierendes Netzwerk. Auf einer Strecke von insgesamt rund 350 Kilometern schlängelt sich allein der überörtliche Verkehr auf Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen durch das Kreisgebiet. Nicht selten sind darauf auch Fahrzeuge unterwegs, die statt Menschen, Möbeln, Paketen oder Lebensmitteln eine potentiell gefährliche Fracht befördern. Das Verzeichnis der international verbindlich eingestuften Gefahrgüter ist lang: es umfasst derzeit knapp 3.500 Einträge. Heizöl etwa oder Chemikalien, Gas, explosive Stoffe oder Krankenhausabfälle, von denen ein Ansteckungsrisiko ausgeht. Für ihren Transport auf der Straße gelten strenge Vorgaben. Was viele Bürgerinnen und Bürger nicht wissen: Für die Kontrolle ist die Gefahrgutüberwachung der Kreisverwaltung zuständig. Wie wichtig und notwendig diese verantwortungsvolle Aufgabe ist, zeigte kürzlich erst wieder ein aktueller Fall in Rodgau.

Von Nordeuropa bis Nordafrika mit denselben Vorgaben
Wird in Hessen Gefahrgut verwendet, überprüfen die jeweiligen Städte und Gemeinden die Einhaltung der geltenden Sicherheitsstandards. Sobald es allerdings das Gelände verlässt und auf der Straße transportiert wird, ist sie in Hessen Kreissache. Die dafür zuständige Gefahrgutüberwachung gehört zum Fachdienst Gefahrenabwehr- und Gesundheitszentrum. Ihr Ziel ist es, die Beförderung der potentiell gefährlichen Stoffe durch Kontrollen möglichst sicher zu machen. Die gesetzlichen Vorgaben sind dabei keine rein deutsche Festlegung. Stattdessen haben sich insgesamt 54 Staaten zusammengeschlossen und mit dem „Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ ein einheitliches Regelwerk geschaffen, das inzwischen auch über einige Grenzen Europas hinaus Gültigkeit besitzt. So ermöglicht es das so genannte ADR, gefährliche Güter beispielsweise vom Norden Schwedens bis nach Marokko unter den gleichen Voraussetzungen transportieren zu können. Die Maßnahmen dienen in erster Linie zum Schutz der Öffentlichkeit und der Umwelt, sie sollen Unfälle verhüten, aber auch die Gesundheitsgefahren für Transport- und Ladepersonal minimieren. Trotzdem gibt es immer wieder Fälle, in denen es mit den Vorgaben nicht so genau genommen wird und die Beteiligten nicht nur ihre eigene Gesundheit riskieren.

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Die Polizei unterstützt die Gefahrgutüberwachung des Kreises, sobald es bei den Kontrollen zu Eingriffen in den fließenden Verkehr kommt. Zum Beispiel, wenn stichprobenartig Gefahrguttransporte rausgewunken und überprüft werden sollen. Abgesehen davon, sind die Beschäftigten aufgrund ihrer Ausbildung und Befugnis nicht auf das Mitwirken anderer Stellen angewiesen und können selbstständig handeln. Durchschnittlich 50 Anzeigen aufgrund von Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften stellt die Gefahrgutüberwachung des Kreises pro Jahr fest.

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Was bei Gefahrguttransporten alles zu beachten ist

Die Sicherheitsstandards bei Gefahrgut sind streng. Das beginnt bereits bei den Straßen, auf denen sie transportiert werden dürfen. Je nach Beschaffenheit und Verkehrssituation sind für besonders gefährliche Güter nicht alle Wege freigegeben. Eine wichtige Rolle spielen auch die Anliegerbereiche, zum Beispiel, ob Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser entlang der Straße zu finden sind.

Nicht alle Güter dürfen zudem mit allen Fahrzeugen transportiert werden. Bei Tankfahrzeugen muss beispielsweise geprüft werden, ob das Füllgut überhaupt in den Tank eingefüllt werden darf. Stark ätzende Flüssigkeiten etwa könnten ansonsten ungeeignete Tankwandungen, Dichtungen und Armaturen angreifen und auslaufen. Manche Stoffe sind auch hitzeempfindlich und dürfen – ähnlich wie bei manchen Lebensmitteltransporten – nur befördert werden, wenn die Kühlkette eingehalten wird. Gerade bei sogenannten Stückgutfahrzeugen führt ein sehr hoher Prozentsatz an Kontrollen auch zu einer Anzeige, weil die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert ist. Kommt es dabei gegen die fahrende Person zur Anzeige, wird ein Bußgeld von 300 Euro fällig. Die mit dem Verladen betrauten Kolleginnen und Kollegen, die ebenfalls verantwortlich sind, zahlen 500 Euro.

Apropos Fahrerin beziehungsweise Fahrer: Wer Gefahrgut transportiert, benötigt eine spezielle Ausbildung, den sogenannten Gefahrgut-Führerschein, in Fachkreisen auch ADR-Schein genannt. Sie beziehungsweise er ist auch verpflichtet, alle notwendigen Dokumente sowie eine ganze Reihe an Gegenständen als Schutzausrüstung mitzuführen. Dazu gehören unter anderem zwei Feuerlöscher, Warnweste, Augenschutz und -spülflasche.

Annahme verweigert – Rodgauer Unternehmen reagiert richtig

Aber nicht nur Transportierende sind in der Pflicht. Auch wer das Gefahrgut am Ende empfängt, muss Sorgfalt walten lassen. Sollte bei der Anlieferung festgestellt werden, dass beim Transport gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen wurde, darf das Gefahrgut nicht angenommen werden. Vorbildlich gehandelt hat in dieser Hinsicht kürzlich der Werkschutz eines Rodgauer Unternehmens.

Weil sie sich nicht sicher waren, ob der Transport wirklich den Vorschriften entsprach, meldeten sich die Beschäftigten bei der Gefahrgutüberwachung, die daraufhin sofort zur Kontrolle ausrückte. Vor Ort wartete das immer noch mit Diesel- und Benzinfässern beladene Fahrzeug. Der Werkschutz lag mit seiner Vermutung genau richtig: Am Ende brachte die Überprüfung gleich 16 Verstöße zum Vorschein. Angefangen bei fehlenden Dokumenten und Ausrüstungsteilen, über ausgebliebene Kennzeichnung mit Warntafeln am Fahrzeug bis hin zur mangelhaften Ladungssicherung, wodurch die Fässer hätten verrutschen können. Gegen vier Personen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, die jeweils bis in den vierstelligen Bereich gehen können.

Ergänzende Informationen zum Thema Gefahrgut sind unter www.kreis-offenbach.de/gefahrgut abrufbar.

Quelle: PM Kreis Offenbach

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