Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sollen ab 1. Januar 2023 etwas mehr für die Entwässerung bezahlen. Der Stadtverordnetenversammlung liegt deshalb eine Änderung der Entwässerungssatzung vor, über die sie Anfang Dezember abstimmen wird.
Die Abwassergebühr setzt sich aus der Schmutzwasser- und der Niederschlags-wassergebühr zusammen. Als Maßstab werden beim Schmutzwasser der jeweilige Frischwasserverbrauch und beim Niederschlagswasser die versiegelte Fläche zugrunde gelegt. Die Berechnung erfolgt unter der im hessischen Kommunalabgabengesetz verankerten Maßgabe, dass Gebühren kostendeckend sein müssen. Das bedeutet: Eventuell erzielte Überschüsse oder Unterdeckungen der Vorjahre werden bei der jeweiligen Neuberechnung berücksichtigt.
Bei der bislang letzten Gebührenänderung zum 1. Januar 2020 hatte eine zuvor entstandene Rücklage zu einem leichten Kostenrückgang für die Bürger geführt. Nun allerdings sorgen die hohe Inflation 2022 sowie die damit verbundenen Kostensteigerungen der nächsten Jahre zu einer Steigerung der Niederschlagswassergebühr um acht Cent je Quadratmeter. Die Schmutzwassergebühr dagegen bleibt konstant bei 2,48 Euro pro Kubikmeter.
Die Anhebung der Niederschlagswassergebühr von 0,81 auf 0,89 Euro pro Quadratmeter versiegelte Fläche bedeutet für sich genommen eine Steigerung von 9,9 Prozent. In der Gesamt-Abwassergebühr aber macht sie sich deutlich weniger bemerkbar: Ein Musterhaushalt (vier Personen im Reihenhaus mit 150 Kubikmetern Frischwasserverbrauch und 120 Quadratmetern versiegelter Fläche) bezahlt jährlich 9,60 Euro mehr – das sind rund zwei Prozent. „Berücksichtigt man, dass die Gebühr für diesen Musterhaushalt Anfang 2020 um zehn Euro gesunken ist, wird deutlich, dass die Kosten für die Bürger über die Jahre nahezu konstant geblieben sind“, sagt Uwe Linder, Betriebsleiter der für die Entwässerung zuständigen Kommunalen Betriebe Langen (KBL).
Normalerweise werden in Langen die Abwassergebühren alle drei Jahre neu berechnet. Mit Blick auf die aktuell nicht vorhersehbaren Kostensteigerungen der kommenden Jahre haben die Verantwortlichen der KBL dieses Mal nur einen zweijährigen Kalkulationszeitraum zugrunde gelegt. Überprüft wurde die Berechnung der Gebührensätze durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner.
Nachdem die KBL-Betriebskommission und der Magistrat der neuen Gebührenkalkulation bereits zugestimmt haben, befasst sich damit der Haupt- und Finanzausschuss am Dienstag, 15. November. Die Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung ist für Donnerstag, 1. Dezember, vorgesehen.
Quelle: PM Stadt Langen