Der Magistrat der Stadt Offenbach hat am 15. November 2023 eine Freifunkförderrichtlinie beschlossen. Sie tritt heute in Kraft.
Damit das Internet für alle zugänglich wird, unterstützen mehrere Kommunen und Bundesländer den Aufbau von Freifunk-WLAN-Routern. Konkret bedeutet das, dass Privatpersonen oder Unternehmen einen Zuschuss erhalten, wenn sie in Offenbach einen Freifunk-Router aufstellen, über den andere Menschen im Internet navigieren, sich informieren, aber auch Radio oder Filme streamen können. „Wir unterstützen als Stadt die Ziele der Freifunkgemeinschaft, also konkret den Ausbau offener Netze, die dezentral und ehrenamtlich von unseren Bürgerinnen und Bürgern organisiert und unterhalten werden“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke. „Leider gibt es aktuell noch kein Internet für alle. Es gibt viele, für die ein Internetzugang schlichtweg zu teuer ist. Wir wollen mit der Richtlinie die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen an der Digitalisierung im Sinne der Digitalen Strategie 2025 der Bundesregierung fördern. Dazu zählt auch, jedem die Möglichkeit zu geben, das Internet zu nutzen und sich Informationen zu beschaffen und natürlich wollen wir auch das bürgerschaftliche Engagement fördern.“ Die Stadt erwarte dadurch auch eine breitere Flächenabdeckung freier WiFi-Angebote für Gäste und Besucher.
Für ein breites und stabiles Freifunknetz ist eine hohe Anzahl an angebundenen WLAN-Routern notwendig. Deshalb fördert die Freifunk-Richtlinie der Stadt Offenbach private Investitionen in OpenWRT-Router mit Dual-Band-Modus der neuesten Generation, die in den durchgehenden Betrieb eines Freifunknetzverbunds eingegliedert werden. Indoor-Router werden zu 100 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro, Outdoor-Router zu 100 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 150 Euro gefördert. Die Förderung erhalten sowohl natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Offenbach als auch Unternehmen mit Sitz oder einer Filiale in Offenbach. Voraussetzung ist, dass diese einen OpenWRT-fähigen Router kaufen, der auf der Liste unter www.offenbach.de/freifunk enthalten ist und ihn innerhalb des Stadtgebietes in das Freifunknetz mit einer eindeutigen Namenskennung eingliedern und im durchgehenden Freifunknetzbetrieb, also täglich 24 Stunden lang, halten.
Pro Person wird die Anschaffung eines Gerätes gefördert. In Ausnahmefällen können auch mehrere Geräte finanziert werden, zum Beispiel bei Cafés und Restaurants, in deren Räumen ein Zugangspunkt nicht ausreichen würde, und bei Privatpersonen oder Gewerbebetreibenden, welche aufgrund der Nähe zu öffentlichen Plätzen die Möglichkeit haben, diese mit abzudecken.
Der Antrag kann digital unter www.offenbach.de/freifunk eingereicht werden. Dem Antrag muss beigefügt werden: ein Identitätsnachweis, Kassenbon/Rechnungskopie mit Typenbezeichnung, Überweisungsträger oder Zahlungsnachweis und als Nachweis der Funktionsfähigkeit im Netz ein Ausdruck der Freifunkstatistik oder ein vergleichbares Dokument.
Quelle: PM Stadt Offenbach